Das LG Hamburg hat den Antrag des Berliner Galeristen-Ehepaars König auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Roman "Innerstädtischer Tod" von Christoph Peters ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen. "Gegen die Entscheidung steht den Antragstellern die sofortige Beschwerde zu. Sie ist binnen zwei Wochen einzulegen", teilte die Pressestelle mit.
Damit scheiterte das Ehepaar mit seinem Versuch, dem Luchterhand Literaturverlag eine Verbreitung des Buchs oder einzelner Passagen daraus einstweilen zu untersagen. Die Ehegatten sehen ihre Persönlichkeitsrechte in dem Buch verletzt. Ihre Anwälte kündigten an, Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen.
Zwar geht die Kammer davon aus, dass Johann und Lena König aufgrund der in der Antragsschrift geschilderten Übereinstimmungen zwischen ihnen und den Romanfiguren Konrad und Eva-Kristin Raspe jedenfalls für einen Teil des Leserkreises erkennbar sind. "Allein dies reicht indes für die Annahme einer Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht aus", heißt es in der Entscheidung. Die insoweit vorzunehmende Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten der Antragsteller und der Kunstfreiheit falle daher zugunsten des Luchterhand Literaturverlages als Verlegerin des streitgegenständlichen Werks aus.