LG Hamburg verurteilt drei Männer wegen Biersteuer-Betrugs zu langjährigen Haftstrafen

Drei Männer haben Frankreich um mehr als sechs Millionen Euro Biersteuer betrogen und sind dafür am 30.07.2018 verurteilt worden. Eine Strafkammer des Hamburger Landgerichts verhängte wegen schwerer Steuerhinterziehung eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten für den 35 Jahre alten Hauptangeklagten. Zwei 37-jährige Helfer müssen für je drei Jahre hinter Gitter. Sie waren seine Disponenten und beteiligten sich an dem Steuerbetrug.

Angeklagte ließen sich auf Machenschaften internationaler Bande ein

Die drei Männer hatten einer Bande mit weiteren Mitgliedern geholfen, rund 16 Millionen Liter französisches Bier in Deutschland zu versteuern. Dabei täuschten sie die Behörden mit fingierten Empfangsbestätigungen, Frachtbriefen und Packlisten. So umgingen sie die französische Biersteuer, die deutlich höher ist als die deutsche. Möglicherweise seien die Täter auch durch andere missbraucht worden, sagte die Vorsitzende Richterin. Der Haupttäter war Inhaber einer kleinen Logistik-Firma im Hamburger Hafen, die nicht besonders gut lief. Er konnte kaum die Kosten für Lagermieten und Personal aufbringen. Dann wurde der Kleinunternehmer von einem Hintermann einer internationalen Bande angesprochen. Deren Mitglieder werden teils in anderen EU-Ländern verfolgt, teils sind sie nicht ermittelt. Der Haupttäter ließ sich darauf ein, zwischen August 2016 und Mai 2017 Empfangsbestätigungen für Bier auszustellen, das tatsächlich jedoch in Frankreich lagerte. Verurteilt wurde er für 117 Fälle.

Vorgetäuschter Export ersparte französische Biersteuer in Millionenhöhe

Die Biersteuer ist eine harmonisierte Verbrauchssteuer, die innerhalb der EU über ein Computerverfahren verwaltet wird. Erhoben wird die Steuer in dem Land, in dem das Getränk verkauft wird. Der Haupttäter und seine beiden Helfer zahlten 1,8 Millionen Euro Biersteuer in Deutschland, während in Frankreich 6,4 Millionen Euro fällig geworden wären. Durch den vorgetäuschten Export nach Deutschland war das reale Bier zunächst aus dem Fokus der französischen Behörden verschwunden. Geplant war, das Bier in Großbritannien zu verkaufen, wo die Biersteuer nochmals deutlich höher ist als in Frankreich. Verstöße gegen die Steuerpflicht können in jedem EU-Land verfolgt werden. Die Kammer glaubte nicht den Einlassungen des Hauptangeklagten, nach denen er die Tragweite seiner Handlungen nicht erfasst habe und nur einen wenig gravierenden Verstoß gegen zollrechtliche Bestimmungen annahm.

Redaktion beck-aktuell, 30. Juli 2018 (dpa).