Landeswahlleitung will Einspruch gegen Berlin-Wahl einlegen

Die Landeswahlleitung will beim Berliner Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen Ergebnisse der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 26.09.2021 einlegen. In zwei Wahlkreisen habe es Wahlrechtsverstöße gegeben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten, sagte Landeswahlleiterin Petra Michaelis am Donnerstag. Möglich ist nun eine Wiederholung der Wahl in den beiden Wahlkreisen. Darüber muss der Verfassungsgerichtshof nach Prüfung der Vorgänge entscheiden.

Einfluss auf Erststimmen-Ergebnis möglich

Der Einspruch bezieht sich auf den Wahlkreis 6 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und den Wahlkreis 1 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Dort sei bei den Erststimmen, die entscheidend sind für das Direktmandat, der Abstand zwischen Erst- und Zweitplatziertem sehr gering. "In diesen Fällen könnten sich Unregelmäßigkeiten mandatsrelevant ausgewirkt haben", sagte Michaelis. Als Beispiele nannte sie falsch ausgegebene Stimmzettel oder die zeitweise Schließung von Wahllokalen wegen fehlender Stimmzettel.

Unregelmäßigkeiten in 207 von 2.257 Wahllokalen

Insgesamt kam es bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus in 207 von 2.257 Wahllokalen zu Unregelmäßigkeiten, wie Michaelis in der Ausschusssitzung weiter mitteilte. "Das ist eine Zahl, die uns alle erschrecken muss und auch ärgern muss", sagte sie. Andererseits könne sie feststellen, dass die Wahl in über 2.000 Wahllokalen problemlos abgelaufen sei. Michaelis trug nach Prüfung aller relevanten Unterlagen aus allen Berliner Bezirken eine Liste mit Angaben dazu vor, was alles schiefgelaufen ist. Dazu zählten Verzögerungen bei der Zusendung von Briefwahlunterlagen, falsche oder fehlende Stimmzettel, eine zeitweise Unterbrechung des Wahlgeschehens in Lokalen oder lange Schlangen vor Wahllokalen. Mehrere Hundert Wahllokale hatten länger geöffnet als üblich.

Redaktion beck-aktuell, 14. Oktober 2021 (dpa).