Begrüßte Aspekte der Reform
Die Landesfachschaft sieht durchaus positive Aspekte der Änderung des Juristenausbildungsgesetzes NRW: Dazu gehörten die Reduzierung der Anzahl der neu eingeführten Pflichthausarbeiten sowie die Abmilderung neuer strenger Vorgaben zur Schwerpunktbereichsprüfung, die Flexibilisierung der praktischen Studienzeit und die – wenn auch kostenpflichtige – Einführung eines Notenverbesserungsversuchs unabhängig vom Freiversuch. Ferner zählten dazu die neuen Anrechnungsmöglichkeiten für Zusatzangebote im Bereich des Rechts der Digitalisierung sowie für Moot Courts und Law Clinics. Außerdem begrüßt die Landesfachschaft die nun gesetzlich verankerte Wahlmöglichkeit, ab 01.01.2024 die Examensklausuren digital anfertigen zu können ("E-Examen"). Sie fordert das Land auf, jetzt so schnell wie möglich die notwendige Infrastruktur aufzubauen und in Kooperation mit den Universitäten geeignete Vorbereitungsangebote im Rahmen des Uni-Reps zu entwickeln, damit Nordrhein-Westfalen hier seine Vorreiterrolle erfolgreich ausfüllen könne.
Reform verfehlt aber ihren Anspruch
Dennoch werde die Reform ihrem Anspruch, ein modernes und attraktives Studium zu schaffen, nicht gerecht: "Es genügt nicht, lediglich digitale Inhalte in das Studium zu implementieren, wenn nicht auch auf Modernität in anderen Bereichen geachtet wird." Die Landesfachschaft betont die Notwendigkeit, das Jurastudium so auszugestalten, dass der psychische Druck für die Studierenden vermindert wird. Sie kritisiert insbesondere die Abschaffung der Möglichkeit zur Abschichtung der Aufsichtsarbeiten, die Einführung einer neuartigen Zwischenprüfung und den Verzicht auf wichtige Elemente wie den integrierten Bachelor. Lediglich an einigen Stellschrauben zu drehen, ohne das Studium wirklich moderner und attraktiver zu machen, sei gerade für den juristischen Arbeitsmarkt ein schlechtes Zeichen.