Landesdatenschutzbeauftragter aus Rheinland-Pfalz legt Aktionsplan für 2023 vor

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI), Dieter Kugelmann, setzt 2023 einen Schwerpunkt auf die Schaffung und Erhaltung digitaler Souveränität hinsichtlich technischer Entwicklungen, Digitalisierungsprozessen und Datenströmen. Das geht aus einem Aktionsplan hervor, der unter dem Motto "Aufsicht und Aufklärung – Datenschutz im Aufwind" steht.

Prioritäten des LfDI für das Jahr 2023

"Der Aktionsplan dient der Transparenz der Tätigkeiten meiner Behörde nach außen", erläutert Kugelmann. "Er dient aber auch der eigenen Selbstvergewisserung, welche datenschutzrechtlichen Themen drängen, wenn nicht sogar brennen, zu welchen Themen der LfDI den betroffenen Personen, aber auch den Verantwortlichen Hilfestellungen geben will und in welchen politischen Prozessen die Stimme des Datenschutzes erhoben werden muss, um demokratische Prozesse mitzugestalten." 

Schaffung und Erhaltung digitaler Souveränitä

Übergreifende Themen werden laut Aktionsplan die Schaffung und Erhaltung digitaler Souveränität und damit zusammenhängend der Umgang mit Software-Anwendungen bestimmter Anbieter mit Monopol- oder Oligopolcharakter sein. Zudem bedürften die Auswirkungen des EU-Datenrechts auf die Arbeit des LfDI sowie neue behördliche Zuständigkeiten und eventuell künftige neue Zuständigkeiten des LfDI der Klärung. Die Gesetze zu digitalen Diensten und digitalen Märkten enthielten ebenso wie weitere geplante Gesetze datenschutzrechtliche Bezüge, die Auswirkungen auf die Fallbearbeitung haben können. Zudem stehe eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes an, die ebenfalls die Arbeit des LfDI beeinflusse. Die Problematik der Rechtmäßigkeit von Datenübermittlungen in Drittstaaten werde mit dem vorgesehenen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zu Datenübermittlungen in die USA neuen Schub erhalten.

Datenrechtliches "Aufräumen" nach der Corona-Pandemie

Außerdem plane der LfDI wieder verstärkt vor Ort Kontrollen und Untersuchungen durchzuführen, zum Beispiel in Kommunalverwaltungen, die EfA Dienste (Einer für Alle) gemäß dem Onlinezugangsgesetz (OZG) einsetzen. Zudem sei im Nachgang der Corona-Pandemie angezeigt, im Sinne eines "Aufräumens" nach der Pandemie mittels Stichproben die Löschung von insbesondere ärztlichen Unterlagen etwa in Schulen oder bei Arbeitgebern zu kontrollieren.

Digitalisierung des Gesundheitswesens und weitere Schwerpunkte

Besondere Schwerpunkte lägen auf der Digitalisierung des Gesundheitswesens sowie der Unterstützung der Jugendämter bei der Sicherstellung angemessener Datenschutzstandards, insbesondere bei der Verarbeitung von Daten Minderjähriger, die die Polizeibehörden an Europol übermitteln. Einen Schwerpunkt werde auch die weitere Umsetzung des OZG angesichts der einschlägigen Neuerungen bilden. Hinsichtlich der Videoüberwachung im öffentlichen Bereich und dem Streaming von Ratssitzungen in den Kommunen sollten Hilfestellungen für Verantwortliche erstellt werden. Die Verwirklichung des Datenschutzrechts im Meldewesen soll angesichts des voraussichtlichen Inkrafttretens der Änderung des Meldegesetzes in den Fokus genommen werden.

Diverse Veranstaltungen vorgesehen

Schließlich plane der LfDI auch in diesem Jahr eine Reihe von Veranstaltungen, um den Bürgerinnen und Bürgern Datenschutz und Informationsfreiheit näher zu bringen. So werde die Reihe Datenfunk mit Podcasts weitergeführt. Organisiert durch den Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. und in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Landesbeauftragten soll es wieder den jährlich stattfindende Behördentag geben, der sich insbesondere an behördliche Datenschutzbeauftragte richtet. Mit den Partnern der rheinland-pfälzischen Initiative "Mit Sicherheit gut behandelt" soll im November eine Veranstaltung zum digitalen Gesundheitswesen stattfinden. Die Reihe der Veranstaltungen für die schulischen und behördlichen Datenschutzbeauftragten der Kommunen soll fortgesetzt werden. Zum Tag der Informationsfreiheit sei ebenfalls eine Veranstaltung vorgesehen.

Redaktion beck-aktuell, 20. Februar 2023.