Arbeitsminister aus vier Bundesländern haben sich dafür ausgesprochen, mit Hartz-IV-Beziehern in bestimmten Aspekten weniger hart umzugehen als bisher. Die Unionspolitiker aus Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern schlagen in einem Forderungskatalog an den Bund zum Beispiel vor, dass Bezieher von Grundsicherung mehr Erspartes und andere Sachwerte behalten dürfen als bisher.
Erhöhung der Freibeträge der Aufstocker
Die Menschen sollten "nicht jeden selbst verdienten Groschen, den sie über die Jahre abgezwackt haben, aufbrauchen müssen, bevor sie Anspruch auf staatliche Hilfe bekommen", begründete NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) den Vorschlag gegenüber der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung. Es gehe um die Anerkennung der Lebensleistung. Zudem sollen die Freibeträge für Aufstocker erhöht werden. Künftig sollen sie mehr verdienen dürfen, ohne dass ihnen Leistungen gekürzt werden. Aus Sicht von Bayerns Arbeitsministerin Carolina Trautner (CSU) könnte das ein Anreiz sein, damit die Betroffenen nicht nur 450-Euro-Minijobs annehmen, sondern auch einer besser bezahlten Tätigkeit nachgehen, wie sie der Augsburger Allgemeinen sagte. Bei dem Forderungskatalog machten auch Baden-Württembergs Arbeitsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut und Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef Harry Glawe (beide CDU) mit.
BVerfG hatte Sanktionsmöglichkeiten eingeschränkt
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 mögliche Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger eingeschränkt und Leistungskürzungen, die bei Pflichtverletzungen drohten, für teilweise verfassungswidrig erklärt. Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Beziehern soll es dem Eckpunktepapier zufolge weiterhin geben. Sie sollen neu geregelt werden, um "verfassungssicher" zu sein, wie es heißt. So sollen die Leistungen des Hartz IV-Regelsatzes normalerweise um nicht mehr als 30% reduziert werden können, außerdem ist eine Härtefallprüfung vorgesehen.
Schärfere Sanktionen bei beständiger Ablehnung zumutbarer Arbeit
In extremen Fällen soll das Sanktionsschwert aber noch schärfer sein: Menschen, die eine zumutbare Arbeit beharrlich ablehnen, sollen Leistungen im äußersten Fall sogar komplett gestrichen bekommen. Bei solchen beharrlichen Verweigerern handelt es sich dem Papier zufolge aber nur um einen sehr kleinen Personenkreis. Über das Papier berichteten einige Tageszeitungen am 20.11.2020.
Redaktion beck-aktuell, 20. November 2020 (dpa).
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Landesarbeitsminister der Union: Vollständiger Leistungsentzug bei Hartz IV muss möglich sein, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 05.02.2020, becklink 2015395
BVerfG: Hartz-IV-Sanktionen teilweise verfassungswidrig, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 05.11.2019, becklink 2014591
LSG Niedersachsen-Bremen: Unter 10 Kilometer Arbeitsweg mit Rad für Hartz-IV-Empfänger zumutbar, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 07.10.2019, becklink 2014328