Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen geht gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen zur Vorbereitung von Diesel-Fahrverboten in Berufung. Anfang Juni 2018 hatte das Gericht die Bezirksregierung Köln aufgefordert, bis zum 01.01.2019 einen Luftreinhalteplan vorzulegen. Damit solle sichergestellt werden, dass die Stickstoffdioxid-Grenzwerte im Stadtgebiet schnellstmöglich eingehalten werden. Durch eine Klärung vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster könne eine einheitliche Rechtsanwendung in Nordrhein-Westfalen sichergestellt werden, erklärte das Umweltministerium am 20.07.2018. In Sachen Diesel-Fahrverbote gibt es noch weitere Gerichtsverfahren. Auch die Stadt Aachen kündigte Berufung an.
BVerwG: Diesel-Fahrverbote prinzipiell zulässig
In vielen Städten werden seit Jahren die Obergrenzen für Luftschadstoffe weit überschritten. Diesel gelten als Hauptverursacher. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Diesel-Fahrverbote prinzipiell für zulässig erklärt, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt sei (SVR 2018, 271). Das Aachener Gericht hatte dieses Grundsatzurteil umgesetzt.
Redaktion beck-aktuell, 23. Juli 2018 (dpa).
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BVerwG, Zulässigkeit von Dieselfahrverboten, SVR 2018, 271, mit Anmerkung von Kääb in FD-StrVR 2018, 406170
Wienhues, Dieselfahrverbote in deutschen Städten sind europarechtlich geboten: Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018, NordÖR 2018, 142