Land zieht gegen Urteil zu Dieselfahrverboten vor nächste Instanz

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen geht gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen zur Vorbereitung von Diesel-Fahrverboten in Berufung. Anfang Juni 2018 hatte das Gericht die Bezirksregierung Köln aufgefordert, bis zum 01.01.2019 einen Luftreinhalteplan vorzulegen. Damit solle sichergestellt werden, dass die Stickstoffdioxid-Grenzwerte im Stadtgebiet schnellstmöglich eingehalten werden. Durch eine Klärung vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster könne eine einheitliche Rechtsanwendung in Nordrhein-Westfalen sichergestellt werden, erklärte das Umweltministerium am 20.07.2018. In Sachen Diesel-Fahrverbote gibt es noch weitere Gerichtsverfahren. Auch die Stadt Aachen kündigte Berufung an.

BVerwG: Diesel-Fahrverbote prinzipiell zulässig

In vielen Städten werden seit Jahren die Obergrenzen für Luftschadstoffe weit überschritten. Diesel gelten als Hauptverursacher. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Diesel-Fahrverbote prinzipiell für zulässig erklärt, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt sei (SVR 2018, 271). Das Aachener Gericht hatte dieses Grundsatzurteil umgesetzt.

Redaktion beck-aktuell, 23. Juli 2018 (dpa).

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