Lambrecht: Größerer Spielraum zur Sanktionierung von Unternehmen
"Wenn in einem Unternehmen die führenden Leute den Profit auf kriminelle Weise maximieren oder wenn sie es billigen, dass in den unteren Etagen kriminelle Praktiken zur Förderung des Geschäfts herrschen, dann sollen unsere Strafgerichte künftig einen größeren Spielraum bekommen, das ganze Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen", sagte sie der "Süddeutschen Zeitung" (Ausgabe vom 22.08.2019).
Künftig Geldbußen in zweistelliger Milliardenhöhe für große Konzerne möglich
Der Gesetzentwurf sehe unter anderem eine drastische Erhöhung der möglichen Geldbußen vor. Bisher liegt die Obergrenze bei zehn Millionen Euro. Künftig soll sie bei Unternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz bei 10% des Umsatzes liegen. "Bei großen Konzernen reden wir hier über mögliche Sanktionen bis hin zu zweistelligen Milliardenbeträgen", sagte Lambrecht.
Abkehr vom Opportunitätsprinzip
Der Entwurf sieht laut "Süddeutsche Zeitung" ferner vor, dass Staatsanwaltschaften künftig immer ermitteln müssen, wenn ein Verdacht gegen ein Unternehmen besteht. Bisher steht die Verfolgung im Ermessen der Staatsanwaltschaft.