LAG Düsseldorf will nach Kündigung eines Kirchenmusikers Bischofskonferenz anhören

Kündigung wegen Trennung und neuer Partnerschaft: Im Prozess um die Entlassung eines Kirchenmusikers will das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht die Deutsche Bischofskonferenz anhören. Man wolle das Kommissariat der deutschen Bischöfe um eine Stellungnahme bitten, inwieweit der Grund für die Entlassung nach dem Kirchenrecht zulässig sei, sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am 18.10.2017.

Eingehen neuer Partnerschaft für Kündigung ausreichend?

Die Kernfrage dabei: Ist die Kündigung eines kirchlichen Mitarbeiters nach dem Arbeitsrecht der katholischen Kirche nur bei einer Wiederheirat gerechtfertigt – wie der Kirchenmusiker und Kläger findet – oder reicht bereits das Eingehen einer neuen Partnerschaft als Grund für eine Entlassung aus? Die Gemeinde meint, die neue Partnerschaft des heute 60 Jahre alten Organisten sei eine schwerwiegende Verfehlung im Sinne des Kirchenrechts.

Kirchenmusiker fordert 300.000 Euro Schadenersatz

Der Kläger fordert 300.000 Euro Schadenersatz für entgangenes Gehalt und Rentenansprüche. Das Arbeitsgericht Essen hatte die Klage abgewiesen. Seit fast 20 Jahren kämpft der Mann vor den Gerichten gegen die Kündigung. Damals hatte ihn seine katholische Kirchengemeinde in Essen entlassen, weil er sich von seiner Ehefrau getrennt hatte und mit einer neuen Partnerin zusammenlebte. Mit ihr bekam er ein Kind.

LAG Düsseldorf

Redaktion beck-aktuell, 18. Oktober 2017 (dpa).

Mehr zum Thema