LAG Düsseldorf hebt fristlose Kündigung AfD-naher Professorin auf

Das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht hat die fristlose Kündigung einer AfD-nahen Professorin der Hochschule Niederrhein verworfen. Die Vorwürfe gegen BWL-Professorin Karin Kaiser rechtfertigten den Rauswurf nicht oder seien bereits durch Abmahnungen verbraucht, befand das Gericht am 23.01.2019 und schloss sich der Vorinstanz an. Die parteipolitische Ausrichtung Kaisers rechtfertige die Auflösung des Arbeitsverhältnisses ebenfalls nicht. Die Revision wurde nicht zugelassen (Az.: 7 Sa 370/18).

Mehrere Vorwürfe gegen die Professorin

Die Hochschule hatte unter anderem die Nebentätigkeit der Professorin als Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin moniert. Die sei aber jahrelang bekannt gewesen und toleriert worden, befand das Gericht. Weiter hatte die Hochschule der Frau vorgeworfen, dass sie einer ihrer Vorlesungen unentschuldigt ferngeblieben sei und eigenmächtig einen Korrekturassistenten und einen externen Lehrbeauftragten zum Abhalten der weiteren Vorlesungen engagiert hatte. Auch soll sie andere Mitarbeiter diffamiert haben und ihren Wohnsitz nicht an den Niederrhein verlegt haben, was ein Verstoß gegen ihre Residenzpflicht sei, so die Hochschule.

Gericht hält weitere Zusammenarbeit für möglich

Kaiser hatte dagegen argumentiert, dass es eine solche Residenzpflicht in ihrem Arbeitsverhältnis nicht gebe. Bei der Diffamierung sprang ihr das Gericht zur Seite: Dieser pauschale Vorwurf sei von der Hochschule nicht belegt worden. Das Arbeitsverhältnis sei durchaus belastet, räumte das Gericht ein. Dennoch sollte eine weitere Zusammenarbeit möglich sein.

AfD-Engagement kein Problem

Dass ihr Engagement für die AfD Ursache der Probleme sei, glaube sie nicht, hatte Kaiser gesagt. Sie war bei der Bundestagswahl für die AfD in Schleswig-Holstein als Kandidatin angetreten. Auch das Gericht hat eine fristlose Kündigung deswegen ausgeschlossen.

Redaktion beck-aktuell, 24. Januar 2019 (dpa).

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