LAG Ber­lin-Bran­den­burg: ZDF-Re­por­te­rin mit Klage wegen Un­gleich­be­hand­lung bei Ver­gü­tung er­folg­los

Eine ZDF-Re­por­te­rin ist mit ihrer Klage wegen einer be­haup­te­ten ge­schlechts­be­zo­ge­nen Un­gleich­be­hand­lung bei der Ver­gü­tung auch in zwei­ter In­stanz ge­schei­tert. Das Lan­des­ar­beits­ge­richt Ber­lin-Bran­den­burg sah die Frau nicht als Ar­beit­neh­me­rin, son­dern als freie Mit­ar­bei­te­rin des Sen­ders an und ver­nein­te des­we­gen unter an­de­rem einen Aus­kunfts­an­spruch nach § 10 Ent­gelt­trans­pa­renz­ge­setz. Es hat je­doch die Re­vi­si­on wegen des Aus­kunfts­an­spruchs zu­ge­las­sen (Ur­teil vom 05.02.2019, Az.: 6 Sa 983/18, nicht rechst­kräf­tig).

Aus­kunft über Ver­gü­tung von Kol­le­gen be­gehrt

Die Klä­ge­rin hatte gel­tend ge­macht, sie stehe in einem Ar­beits­ver­hält­nis zu der be­klag­ten Sen­de­an­stalt und er­hal­te wegen ihres Ge­schlechts eine ge­rin­ge­re Ver­gü­tung als ihre ver­gleich­ba­ren männ­li­chen Kol­le­gen. Sie hat in die­sem Zu­sam­men­hang Aus­kunft über die Ver­gü­tung wei­te­rer Mit­ar­bei­ter ver­langt sowie Ver­gü­tungs-, Ent­schä­di­gungs- und Scha­den­er­satz­an­sprü­che gel­tend ge­macht.

LAG ver­neint An­sprü­che

Das LAG hat an­ge­nom­men, die Klä­ge­rin sei beim ZDF zu kei­ner Zeit als Ar­beit­neh­me­rin, son­dern als freie Mit­ar­bei­te­rin be­schäf­tigt wor­den. Sie habe keine aus­rei­chen­den tat­säch­li­chen Hin­wei­se für eine Be­nach­tei­li­gung bei der Ver­gü­tung wegen ihres Ge­schlechts vor­ge­tra­gen und könne des­halb weder eine wei­te­re Ver­gü­tung noch eine Ent­schä­di­gung oder Scha­den­er­satz for­dern. Der Klä­ge­rin stehe als freie Mit­ar­bei­te­rin auch kein Aus­kunfts­an­spruch nach § 10 Ent­gelt­trans­pa­renz­ge­setz zu, so das Ge­richt wei­ter.

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.02.2019 - 6 Sa 983/18

Redaktion beck-aktuell, 6. Februar 2019.

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