Kündigung eines Lehrers wegen Tattoos aus rechtsextremer Szene rechtmäßig

Die Kündigung eines Lehrers wegen Nazi-Tätowierungen auf seinem Körper ist wirksam. Das entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gestern und wies die gegen die Kündigung gerichtete Klage ab. Zur Begründung hieß, die Tattoos ließen auf eine fehlende Verfassungstreue und damit auf eine fehlende Eignung als Lehrer schließen. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Rückschluss auf fehlende Verfassungstreue

Zur Eignung als Lehrer gehöre auch die Gewähr der Verfassungstreue, so das LAG in seiner Begründung. Aus den hier zum Zeitpunkt der Kündigung vorliegenden Tätowierungen, unter anderem "Meine Ehre heißt Treue" in Frakturschrift über dem Oberkörper, könne auf eine fehlende Verfassungstreue geschlossen werden. Die ergänzenden Worte "Liebe Familie" unterhalb des Hosenbundes änderten hieran nichts, da diese regelmäßig nicht zu sehen seien.

Strafrechtliche Verurteilung ohne Belang

Da für das Vorliegen eines Kündigungsgrundes auf den Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung abzustellen sei, so das LAG weiter, komme es auf eine etwa erfolgte zwischenzeitliche Änderung oder Ergänzung der Tätowierung nicht maßgeblich an. Da die Kündigung bereits aus diesem Grund wirksam sei, komme es auch auf die vorliegende, bisher aber nicht rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung nach § 86a StGB wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nicht an, heißt es im Urteil weiter.

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.05.2021 - 8 Sa 1655/20

Redaktion beck-aktuell, 12. Mai 2021.