LAG Berlin-Brandenburg bestätigt Kündigung: Busfahrer kassiererte Geld ohne Fahrscheine auszugeben

Ein auf einer für Touristen wichtigen Buslinie eingesetzter Busfahrer hatte von auswärtigen Fahrgästen Geld entgegen genommen, aber keine Fahrscheine ausgedruckt. Die von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) ausgesprochene fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist wirksam, entschied jetzt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und ließ keine Revision zu (Urteil vom 16.08.2018, Az.: 10 Sa 469/18).

Sonderprüfer kommt Busfahrer auf die Schliche

Ein Kunde der BVG hatte sich beschwert, der Busfahrer habe den Fahrpreis vereinnahmt, aber kein Ticket ausgedruckt, sondern erklärt "You don’t need a ticket“. Die BVG veranlasste daraufhin eine Sonderprüfung. Ein Prüfer der BVG beobachtete und bestätigte als Zeuge, dass der Busfahrer innerhalb kurzer Zeit Geld für insgesamt vier Tickets von auswärtigen Fahrgästen entgegennahm, aber keine Tickets ausdruckte und die Kunden durchwinkte. Der Einwand des Busfahrers, er habe allen zahlenden Fahrgästen ein Ticket ausgehändigt, bestätigte sich nach gerichtlicher Einsichtnahme in die Videoaufzeichnungen aus dem Bus nicht.

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.08.2018 - 10 Sa 469/18

Redaktion beck-aktuell, 23. August 2018.

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