Der Bundesrat ergreift Initiative gegen Lieferengpässe bei Medikamenten. Die erst Mitte Februar 2020 vom Bundestag beschlossenen Regelungen zur Vermeidung von Lieferengpässen reichen nach Ansicht der Länder noch nicht aus. In einer am 13.03.2020 gefassten Entschließung (BR-DRs. 75/20 (B)) appellieren sie an das Bundesgesundheitsministerium, die Gründe für Arzneimittelengpässe systematisch auszuwerten, um geeignete Maßnahmen für die Zukunft treffen zu können.
Länder an der Auswertung beteiligen
In die Evaluation einbezogen werden müssen nach Ansicht des Bundesrates auch die zuständigen Behörden der Länder sowie Bundesbehörden, da sie über relevante Informationen verfügen. Der Beirat des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte soll zu der Auswertung Stellung nehmen dürfen.
Engpässe bei Mundschutzmasken vermeiden
Außerdem bitten die Länder die Bundesregierung zu prüfen, ob auch im Bereich der Medizinprodukte weiterreichende Maßnahmen gegen Lieferengpässe getroffen werden müssen. Die gegenwärtige Situation durch die Corona-Infektion sollte zum Anlass genommen werden, zu überlegen, wie künftig ausreichend Mund-Nasenschutz-Masken und persönlichen Schutzausrüstungen sichergestellt werden können.
Bundesgesundheitsministerium am Zug
Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.
Redaktion beck-aktuell, 16. März 2020.
Zum Thema im Internet
Die Entschließung des Bundesrates (BR-DRs. 75/20 (B)) finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten der Länderkammer.
Aus der Datenbank beck-online
Axer, Arzneimittelversorgung nach dem SGB V und Versorgungssicherheit als Themen des Verfassungsrechts, GuP 2019, 1
Aus dem Nachrichtenarchiv
Gesetz gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln beschlossen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 14.02.2020, becklink 2015491
Kabinett will mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 31.01.2019, becklink 2012116