Länderfinanzminister bringen Gesetzesinitiative gegen Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel auf den Weg

Die Finanzminister der Länder wollen den Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel unterbinden und haben dazu auf ihrer Jahrestagung im niedersächsischen Goslar eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht. Dies teilte die Hamburger Finanzbehörde am 28.05.2018 mit. Danach sollen künftig Betreiber von Online-Marktplätzen haften, wenn Online-Händler auf deren Plattformen keine Umsatzsteuer zahlen. Das geplante Gesetz könnte schon Anfang 2019 in Kraft treten, heißt es in der Mitteilung.

Steuerschaden im dreistelligen Millionenbereich

Bislang seien ausländische Online-Händler, die ihre Waren in Deutschland lagerten und anböten, steuerlich oftmals nicht angemeldet. Der Steuerschaden in Deutschland liege Schätzungen zufolge im dreistelligen Millionenbereich. "Es wird Zeit, dass wir dem grassierenden Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel einen Riegel vorschieben und gleiche Wettbewerbsbedingungen für inländische und ausländische Unternehmen schaffen", erklärte Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD).

Neuregelung könnte schon Anfang 2019 in Kraft treten

Eine Arbeitsgruppe der Finanzressorts von Bund und Ländern habe in den letzten Monaten an entsprechenden Lösungen gearbeitet. Auch die Hamburgische Bürgerschaft habe sich 2017 zu diesem Thema mit einem Ersuchen an den Senat gewandt. Die neue bundesgesetzliche Regelung könnte bereits am 01.01.2019 in Kraft treten, heißt es in der Mitteilung.

Redaktion beck-aktuell, 28. Mai 2018.