Steuerschaden im dreistelligen Millionenbereich
Bislang seien ausländische Online-Händler, die ihre Waren in Deutschland lagerten und anböten, steuerlich oftmals nicht angemeldet. Der Steuerschaden in Deutschland liege Schätzungen zufolge im dreistelligen Millionenbereich. "Es wird Zeit, dass wir dem grassierenden Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel einen Riegel vorschieben und gleiche Wettbewerbsbedingungen für inländische und ausländische Unternehmen schaffen", erklärte Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD).
Neuregelung könnte schon Anfang 2019 in Kraft treten
Eine Arbeitsgruppe der Finanzressorts von Bund und Ländern habe in den letzten Monaten an entsprechenden Lösungen gearbeitet. Auch die Hamburgische Bürgerschaft habe sich 2017 zu diesem Thema mit einem Ersuchen an den Senat gewandt. Die neue bundesgesetzliche Regelung könnte bereits am 01.01.2019 in Kraft treten, heißt es in der Mitteilung.