Länder wollen privaten Einbau von Ladestellen für Elektromobilität erleichtern

Der Bundesrat will den privaten Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge erleichtern. In einem am 11.10.2019 beschlossenen Gesetzentwurf hat er Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsgesetz vorgeschlagen. So sollen Mieter künftig ein Recht auf Einbau einer Ladestation erhalten und einfache Mehrheitsbeschlüsse von Wohnungseigentümern ausreichen.

Recht des Mieters auf Einbau einer Ladestation  

Jeder Mieter soll einen Anspruch darauf haben, dass an seinem Stellplatz eine Ladestation eingebaut wird. Der Vermieter kann die Erlaubnis nur ausnahmsweise verweigern: Wenn er sich selbst verpflichtet, eine entsprechende Lademöglichkeit zu schaffen oder wenn sein Interesse am unveränderten Erhalt des Gebäudes überwiegt.

Einfache Mehrheit der Miteigentümer soll ausreichen

Um auch Wohnungseigentümern den Einbau von Ladestationen zu erleichtern, soll nach Ansicht der Länder künftig ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer ausreichen. Bislang müssen nach dem Wohnungseigentumsgesetz sämtliche Miteigentümer diesem Umbau am Gemeinschaftseigentum zustimmen.

Redaktion beck-aktuell, 11. Oktober 2019.