Länder wollen Engpass bei Entsorgung von Styropor beseitigen

Der Bundesrat hat am 16.12.2016 einen Verordnungsentwurf zur Entsorgung von Styropor beschlossen. Er reagiert damit auf die derzeit bestehenden akuten Probleme bei der Verbrennung von alten Dämmplatten: Seit Oktober 2016 gilt Styropor, das das Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthält, wegen europäischer Vorgaben als gefährlicher Abfall und darf deshalb nicht mehr zusammen mit anderem Bauschutt entsorgt werden. Seitdem geriet die Entsorgung dieses Sondermülls erheblich ins Stocken, da viele Müllverbrennungsanlagen die erforderliche Sondergenehmigung nicht besitzen. Die wenigen Ausnahmen verlangen hohe Vergütungen.

Ausnahmeregelung soll rechtssichere Entsorgung wieder möglich machen

Die Länderkammer möchte deshalb die Umsetzung der europäischen Vorgaben von Oktober 2016 um eine auf ein Jahr befristete Ausnahmeregelung für HBCD ergänzen. Der Entsorgungsengpass für HBCD-Abfälle könnte so zunächst einmal behoben werden. Zugleich hätten die Fachgremien des Bundes und der Länder Zeit, die rechtskonforme und bundeseinheitliche Entsorgung von HBCD vorzubereiten.

Unveränderte Verordnung könnte von Bundesregierung sofort erlassen werden

Der Verordnungsantrag wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Der Bundesrat hat seine erforderliche Zustimmung zum Verordnungsentwurf bereits im Voraus erteilt. Sollte die Bundesregierung die Verordnung wie vom Bundesrat vorgeschlagen erlassen, muss sie sie der Länderkammer nicht erneut vorlegen, sondern kann sie direkt in Kraft setzen. Sie soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 19. Dezember 2016.

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