Investitionsprogramm 2017 bis 2020 für alle Kinder bis zum Schuleintritt
Zur Finanzierung des aufgestockten Betreuungsangebots in Kitas, Kindergärten und bei Pflegeeltern wird ein Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020" aufgelegt. Es gilt ausdrücklich für alle Kinder bis zum Schuleintritt, sodass vor allem auch die unter Dreijährigen von den Mitteln profitieren können. Bei ihnen ist der zusätzliche Platzbedarf in den Kindertagesstätten nach wie vor am größten. Die Investitionen sind auch für Kinder mit Fluchthintergrund gedacht.
Finanzhilfen für Länder und Kommunen
Vom aufgestockten Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" stehen für das laufende Jahr 226 Millionen Euro zur Verfügung, in den Jahren 2018 bis 2020 jeweils 300 Millionen Euro. Parallel dazu haben Länder, Kommunen und sonstige Träger einen Eigenanteil von mindestens 46% zu leisten. Ein Teil der geplanten Maßnahmen soll rückwirkend schon zum 01.07.2016 greifen.
Länder sehen nur wenig Verbesserungsbedarf
Neben Anregungen zur Klarstellung und zur Verfahrenserleichterung schlägt der Bundesrat in seiner Stellungnahme vor, dass bis zu einer Grenze von 1.000 Euro für einen zusätzlichen Kita-Platz ausnahmsweise auch eine Vollförderung durch den Bund möglich sein soll.