Der Bundesrat unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung, die Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber zu verbessern und offene WLAN-Zugänge in Deutschland zu fördern. In seiner Stellungnahme zum Änderungsentwurf des Telemediengesetzes vom 12.05.2017 regt er allerdings an, die darin vorgesehenen technischen Maßnahmen zur Sperrung von Informationen noch einmal zu überprüfen. Davon betroffen seien in der Regel Laien. Für sie sei eine Sperrung von Router-Ports oder Internetseiten technisch kaum realisierbar. Außerdem geben die Länder zu bedenken, dass solche Maßnahmen ohnehin umgangen werden könnten.
Keine Hürden mehr für offene Hotspots
Mit ihrem Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes will die Bundesregierung die sogenannte Störerhaftung für Anbieter öffentlichen Internets beenden: Wer sein offenes WLAN-Netz anderen zur Verfügung stelle, solle künftig nicht mehr dafür haften müssen, wenn diese illegale Inhalte aus dem Internet abrufen. Café-Besitzer und ähnliche Ladenbetreiber könnten dann ohne Sorge offenes WLAN für ihre Kunden anbieten. Laut Gesetzentwurf haben sie weder Unterlassungsforderungen noch Abmahnkosten zu fürchten. Außerdem sind sie nicht verpflichtet, ihr WLAN zu verschlüsseln oder eine Vorschaltseite einzurichten. Auch die Identität ihrer Nutzer müssen sie nicht prüfen.
Schub für weitere Digitalisierung erhofft
Bereits 2016 hatte das zweite Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes den Anspruch von Rechteinhabern auf Schadenersatz wegen Urheberrechtsverletzungen gegen die Betreiber öffentlicher WLAN-Netzte beseitigt. Von den zusätzlichen Änderungen verspricht sich die Bundesregierung einen entscheidenden Schub für mehr offene WLAN-Hotspots.
Beratungen im Bundestag folgen
Die Stellungnahme geht zunächst an die Bundesregierung, die dazu ihre Gegenäußerung verfasst und beide Dokumente dem Bundestag vorlegt. Spätestens drei Wochen, nachdem dieser das Gesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet hat, beraten die Länder noch einmal abschließend über das Vorhaben.
Redaktion beck-aktuell, 15. Mai 2017.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 276/17) finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten des Bundesrates. Dort finden Sie auch die aktuelle Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf (BR-Drs. 276/17 (B)).
Aus der Datenbank beck-online
Klingbeil/von Notz, Endlich Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter?, DRiZ 2017, 120
Jaeschke, Haftung gewerblicher WLAN-Hotspot-Betreiber, MMR 2017, 221
Obergfell, Gerichtlich verordneter Passwortschutz für WLAN-Hotspots, NJW 2016, 3489
Nordemann, Nach TMG-Reform und EuGH "McFadden", GRUR 2016, 1097
EuGH, Keine Haftung des WLAN-Betreibers für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers, NJW 2016, 3503
Aus dem Nachrichtenarchiv
Bundeskabinett beschließt Gesetz zur rechtssicheren Abschaffung der Störerhaftung von WLAN-Betreibern, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 05.04.2017, becklink 2006299
Bundesregierung will bei WLAN-Gesetz nachbessern, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 27.02.2017, becklink 2005890