Länder tragen verstärkten Schutz für Polizei- und Rettungskräfte mit

Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen verstärkten Schutz von Polizei- und Rettungskräften (BR-Drs. 126/17). Die Länder befassten sich mit der Vorlage am 10.03.2017 im ersten Durchgang. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen tätliche Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte härter bestraft werden.

Angriffe künftig auch bei einfachen Diensthandlungen strafbar

Ein neuer Straftatbestand sieht für Übergriffe auch bei einfachen Diensthandlungen wie Streifenfahrten oder Unfallaufnahmen Haftstrafen bis zu fünf Jahren vor. Bisher droht Angreifern dies nur bei Vollstreckungshandlungen wie Festnahmen. Außerdem erweitert der Gesetzentwurf den Katalog der besonders schweren Fälle des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Künftig liegt ein besonders schwerer Fall etwa bereits dann vor, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich führt, aber gar nicht verwenden möchte. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen auch Rettungskräften zu Gute kommen.

Weiteres Verfahren

Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf bereits am 17.02.2017 in erster Lesung beraten. Wann die zweite und dritte Lesung stattfindet, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss. Nordrhein-Westfalen hatte am 16.12.2016 eine inhaltlich ähnliche Initiative (BR-Drs. 706/16) im Bundesrat vorgestellt. Derzeit beraten die Fachausschüsse über Details zum Gesetzentwurf.

Redaktion beck-aktuell, 13. März 2017.

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