Länder stimmen PTA-Reform zu

Der Bundesrat hat am 20.12.2019 der PTA-Reform zugestimmt. Die Novelle soll das Berufsbild der pharmazeutisch-technischen Assistenten modernisieren und die Ausbildung an die geänderten Anforderungen im Apothekenalltag anpassen. In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat weitere Änderungen bei der PTA-Ausbildung.

Beratungskompetenz stärken

Wie der Bundesrat informiert, liegt ein Schwerpunkt der Reform auf der Stärkung der Beratungskompetenz, da ein Großteil des Kundenkontakts mittlerweile von PTA wahrgenommen wird. Deshalb weitet das Gesetz insbesondere die Arzneimittelkunde während der zweieinhalbjährigen Ausbildung deutlich aus.

Mehr Verantwortung für erfahrene PTA

Der Gesetzesbeschluss bestimmt auch, dass erfahrenen PTA unter bestimmten Voraussetzungen mehr Verantwortung im Apothekenbetrieb übertragen werden kann, beispielsweise durch das Abzeichnen von Prüfprotokollen.

Zweieinhalbjährige Ausbildung

Die Ausbildung gliedere sich in einen zweijährigen schulischen Teil und eine halbjährige Ausbildung in der Apotheke. Den Abschluss bildet eine staatliche Prüfung. Während der praktischen Ausbildung erhalten die Auszubildenden eine Vergütung, deren Höhe im Ausbildungsvertrag bestimmt wird. Das Gesetz soll überwiegend zum 01.01.2023 in Kraft treten.

Bundesrat fordert Abschaffung des Schulgeldes

In einer begleitenden Entschließung macht der Bundesrat deutlich, dass es trotz der beschlossenen Reform weiterhin Änderungsbedarf bei der PTA-Ausbildung gebe. Hierzu gehört seiner Ansicht nach die Abschaffung des Schulgeldes. Außerdem fordert er die Bundesregierung auf, die Ausbildungsvergütung der PTA an die der anderen Gesundheitsfachberufe anzupassen, in denen sie durchgängig gezahlt wird.

Kritik an Kompetenzerweiterung von PTAs

Kritik übt er auch an der vorgenommenen Kompetenzerweiterung von PTAs. Zwar sei diese grundsätzlich notwendig. Die mit dem Gesetz beschlossenen Ausbildungsbedingungen seien jedoch nicht geeignet, um den angehenden PTA tatsächlich auch die notwendigen Kompetenzen zu vermitteln. Die Bundesregierung solle die Kompetenzerweiterung und damit verbundenen Ausbildungsbedingungen deshalb vor Inkrafttreten des Gesetzes noch einmal überprüfen.

Bundesrat gegen zweimalige Prüfungswiederholung

Zudem wendet sich der Bundesrat gegen die Möglichkeit, die abschließende staatliche Prüfung zweimal zu wiederholen. Auch in diesem Aspekt dürfe es keinen Unterschied zu den anderen Gesundheitsfachberufen geben, bei denen die Wiederholung nur einmalig möglich sei. Mit diesen Anregungen wiederholt der Bundesrat Forderungen aus seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf, von denen der Bundestag nur sehr wenige aufgegriffen hatte.

Redaktion beck-aktuell, 20. Dezember 2019.

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