Länder stimmen für Förderung des elektronischen Personalausweises

Die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises wird leichter zu handhaben und attraktiver, so sieht das jedenfalls der Bundesrat. Die Länderkammer hat in der Plenarsitzung vom 02.06.2017 dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Personalausweises zugestimmt. Die Onlinefunktion des Ausweises soll helfen Verfahren zu beschleunigen.

Aktivierte Funktion zum Identitätsnachweis als Standard

Künftig werde jeder neue Personalausweis mit einer einsatzbereiten Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis ausgegeben. Unternehmen erhielten leichter die Berechtigung um Online-Ausweisfunktionen anzubieten. Sei das persönliche Erscheinen bei Behörden oder Banken unumgänglich, könne die Onlinefunktion des Personalausweises eingesetzt werden, um das Verfahren zu beschleunigen.

Einführung 2010 fand wenig Resonanz

Der Personalausweis mit eID-Funktion wurde bereits 2010 eingeführt. Er ermöglicht Bürgern, aber auch Unternehmen und Behörden, sich gegenüber ihrem Kommunikationspartner im Netz auszuweisen. Die Nutzung der Online-Funktion blieb jedoch bisher deutlich hinter den Erwartungen zurück. Der nunmehr vorgesehene Abbau gesetzlicher Hürden und die Erweiterung der bisherigen Anwendungsmöglichkeiten der eID-Funktion sollen dazu beitragen, dass sie vor allem in der Verwaltung stärker genutzt wird. Damit ist das Vorhaben Teil des Regierungsprogramms "Digitale Verwaltung 2000".

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz soll überwiegend am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten. Die Verpflichtung der Personalausweis- und Passbehörden, den automatisierten Lichtbildabruf gewährleisten zu können, gilt hingegen erst ab dem 15.05.2018.

Redaktion beck-aktuell, 2. Juni 2017.

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