Der Bundesrat hat am 15.03.2019 dem Brexit-Steuerbegleitgesetz zugestimmt, das der Bundestag am 21.02.2019 beschlossen hat. Das Gesetz soll dazu beitragen, den deutschen Finanzmarkt nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU stabil und funktionsfähig zu halten. Dabei zielt es in erster Linie darauf ab, unerwünschte Rechtsfolgen und Nachteile für Unternehmen im Finanzsektor zu vermeiden und steuerliche Rechtssicherheit zu schaffen.
Lockerung des Kündigungsschutzes
Außerdem lockert das Gesetz den Kündigungsschutz für sogenannte Risikoträger bedeutender Banken. Damit soll eine Abwanderung von Instituten auf dem britischen Finanzmarkt nach Deutschland erleichtert werden. Insgesamt werden 14 Gesetze und Verordnungen angepasst. Die Änderungen greifen sowohl bei einem "No-Deal"-Szenario, also dem ungeregelten Ausritt, als auch bei einem geregelten Austritt des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland aus der EU.
Verkündung und Inkrafttreten
Der Bundespräsident muss das Gesetz noch unterzeichnen, bevor es im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann. Es soll am 29.03.2019 in Kraft treten.
Redaktion beck-aktuell, 15. März 2019.
Zum Thema im Internet
Das Brexit-Steuerbegleitgesetz (Drs.-Nr.: 84/19) finden Sie als pdf-Dokument auf den Seiten der Länderkammer.
Aus der Datenbank beck-online
Richter/Schlücke, Brexit = steuerlicher Exit?, IStR 2019, 51
Herz, Die Entwicklung des europäischen Bankaufsichtsrechts in den Jahren 2017/2018 (Teil II),
EuZW 2019, 60
Olligs, Der Entwurf des BREXIT-Steuerbegleitgesetzes aus ertragsteuerlicher Sicht: Wesentliche (Nicht-)Änderungen, DStR 2018, 2237
Häck, Wegzug natürlicher Personen mit sperrfristbehafteten Anteilen iSv § 22 Abs. 1 UmwStG,
IStR 2018, 929
Aus dem Nachrichtenarchiv
Brexit-Steuergesetzentwurf soll noch ergänzt werden, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 31.01.2019,
becklink 2012105