Effektive Sanktionsmaßnahmen gefordert
Bremens Justizsenator Martin Günthner (SPD) mahnte, nötig seien effektive Sanktionsmechanismen. Das Gesetz dürfe auch nicht bei der Löschung von Inhalten stehen bleiben, sondern müsse Betreiber sozialer Netzwerke verpflichten, die Strafverfolgungsbehörden über rechtswidrige Inhalte zu informieren. Wenn die Schwachstellen nicht beseitigt würden, werde das Gesetz ein "zahnloser Tiger". Auch andere Länder beklagten Schwächen an dem Entwurf.
Ziel des Gesetzes ist Eindämmung von Hate-Speech
Mit dem "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" will die Bundesregierung Plattformen wie Facebook und Twitter zwingen, strafbare Hasskommentare konsequenter zu entfernen. Offenkundig strafbare Inhalte sollen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. In komplizierteren Fällen bekommen die sozialen Netzwerke sieben Tage Zeit. Auch müssen die Unternehmen künftig einen Ansprechpartner in Deutschland benennen, an den sich Bürger und Behörden mit Beschwerden wenden können. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.
Viel Kritik an dem Gesetz
Kritiker fürchten eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, wenn von Plattformen entschieden würde, was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Auch Facebook selbst wehrt sich gegen die Pläne und meint, der Gesetzentwurf sei verfassungswidrig.
Redaktion beck-aktuell, 2. Juni 2017 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG) (Drs.-Nr.: 18/12356) finden Sie als pdf-Dokument auf den Seiten des Bundestags.
Aus der Datenbank beck-online
Koreng, Entwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes: Neue Wege im Kampf gegen „Hate Speech“?, GRUR-Prax 2017, 203
Richter, Das NetzDG – Wunderwaffe gegen „Hate Speech“ und „Fake News“ oder ein neues Zensurmittel?, ZD-Aktuell 2017, 05623
Guggenberger, Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz - schön gedacht, schlecht gemacht, ZRP 2017, 98
Eifert, Rechenschaftspflichten für soziale Netzwerke und Suchmaschinen, NJW 2017, 1450
Aus dem Nachrichtenarchiv
Facebook: Gesetz gegen Hass im Netz verfassungswidrig und ineffizient, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 30.05.2017, becklink 2006785
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