Länder monieren Schwachstellen des Gesetzes gegen Hass im Netz

Die Länder sehen an dem umstrittenen Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen Hass und Hetze im Internet noch Nachbesserungsbedarf. Bei der ersten Beratung des Vorhabens im Bundesrat beklagten am 02.06.2017 mehrere Ländervertreter, der bisherige Gesetzentwurf greife zu kurz. Es müsse nicht nur eine Pflicht zur Löschung strafbarer Inhalte geben, sondern auch zu deren Meldung.

Effektive Sanktionsmaßnahmen gefordert

Bremens Justizsenator Martin Günthner (SPD) mahnte, nötig seien effektive Sanktionsmechanismen. Das Gesetz dürfe auch nicht bei der Löschung von Inhalten stehen bleiben, sondern müsse Betreiber sozialer Netzwerke verpflichten, die Strafverfolgungsbehörden über rechtswidrige Inhalte zu informieren. Wenn die Schwachstellen nicht beseitigt würden, werde das Gesetz ein "zahnloser Tiger". Auch andere Länder beklagten Schwächen an dem Entwurf.

Ziel des Gesetzes ist Eindämmung von Hate-Speech

Mit dem "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" will die Bundesregierung Plattformen wie Facebook und Twitter zwingen, strafbare Hasskommentare konsequenter zu entfernen. Offenkundig strafbare Inhalte sollen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. In komplizierteren Fällen bekommen die sozialen Netzwerke sieben Tage Zeit. Auch müssen die Unternehmen künftig einen Ansprechpartner in Deutschland benennen, an den sich Bürger und Behörden mit Beschwerden wenden können. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.

Viel Kritik an dem Gesetz

Kritiker fürchten eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, wenn von Plattformen entschieden würde, was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Auch Facebook selbst wehrt sich gegen die Pläne und meint, der Gesetzentwurf sei verfassungswidrig.

Redaktion beck-aktuell, 2. Juni 2017 (dpa).

Mehr zum Thema