Länder sehen Einführung einer Quote für saubere Fahrzeuge kritisch

Der Bundesrat hat Vorbehalte gegen die Pläne der Europäischen Kommission (BR-Drs. 726/17), bei der öffentlichen Beschaffung eine Quote für saubere Fahrzeuge einzuführen. Zwar unterstützt er grundsätzlich das Ziel, den Verkehrssektor bei der CO2-Minderung stärker in die Verantwortung zu nehmen. In seiner Stellungnahme vom 02.02.2018 zu dem Richtlinienvorschlag (BR-Drs. 726/17 (B)) warnt er jedoch vor den finanziellen Folgen, die solche verbindlichen Vorgaben insbesondere für die kommunalen Haushalte haben.

Quote würde ÖPNV und kleinere Gemeinden zu sehr belasten

Gerade der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) sei mit der vorgeschlagenen Quote von 75% im Jahr 2030 überproportional belastet. Die Länder sprechen sich deshalb dafür aus zu prüfen, ob das Ziel der Luftreinhaltung mit technologieoffeneren Vorgaben, die auch die EURO-VI-Dieselbusse einbeziehen, günstiger erreicht werden kann. Außerdem geben sie zu bedenken, dass die Quote für kleinere Städte und Gemeinden praktisch kaum zu erfüllen sei, da sie nur wenige leichte und schwere Nutzfahrzeuge besitzen. Fahrzeuge, die für den Einsatz in der Feuerwehr, dem Katastrophenschutz und der Polizei konstruiert wurden, sollen nach Ansicht des Bundesrates von der Richtlinie ausgenommen werden, soweit dies zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit erforderlich ist.

Ziel: Minderung des CO2-Verbrauchs

Die Einführung verbindlicher Quoten für "saubere Fahrzeuge" bei der öffentlichen Beschaffung ist Teil des Europäischen Straßenverkehrspakets "Clean Mobility Package". Die Kommission verfolgt damit das Ziel, den CO2-Verbrauch bis 2030 insgesamt um 40% zu reduzieren und so dem Pariser Klimaübereinkommen gerecht zu werden. Für Deutschland soll nach dem Richtlinienvorschlag eine Quote von 35% energieeffizienter leichter Nutzfahrzeuge bis 2030 gelten, für Lkw eine Quote von 15% und für Busse eine Quote von 75%. Wie die Quote innerstaatlich umzusetzen ist, legt die Kommission nicht fest.

Auch Auftragnehmer der öffentlichen Hand müssen Quote einhalten

Neben dem Kauf gelten die Vorgaben auch für andere Vergabeformen. Konkret fallen auch Leasingverträge, Miete und Ratenkauf sowie verschiedene Formen öffentlicher Dienstleistungsaufträge sowohl im Verkehrssektor als auch etwa für die Müllentsorgung oder Postdienste unter die Richtlinie. Das heißt, nicht nur die öffentliche Hand, sondern auch deren Auftragnehmer müssen sich an die Quoten halten. Zur Begründung der verbindlichen Mindestvorgaben verweist die Kommission darauf, dass in der Vergangenheit im Schnitt nur 4,7% aller öffentlich beschaffenen Pkw und 0,4% der leichten Nutzfahrzeuge den Kriterien für Sauberkeit und Energieeffizienz entsprachen.

Redaktion beck-aktuell, 5. Februar 2018.