Länder sehen Bund in der Verantwortung für den Bahnfernverkehr

Der Bundesrat drängt darauf, dass der Bund seiner Verantwortung zur Stärkung des Schienenfernverkehrs nachkommt. Am 23.03.2018 beschloss er einen Gesetzentwurf, der den Bund rechtlich verpflichten würde, im Schienenfernverkehr zumindest ein Grundangebot zu gewährleisten sowie einen Schienenpersonenfernverkehrsplan zu entwickeln.

Seit Jahren kontinuierlicher Abbau im Fernverkehr

Zur Begründung der Gesetzesinitiative verweisen die Länder auf den seit 1996 zu beobachtenden Abbau des Fernverkehrsangebots in Deutschland. So habe sich das Streckennetz um rund 3.700 km verkürzt. Acht Großstädte und 21 Oberzentren hätten ihre Fernverkehrsanbindung verloren und bei weiteren 122 Städten habe sich die Zahl der haltenden Fernverkehrszüge halbiert. Ohne gesetzgeberisches Handeln sei eine Fortsetzung dieser Entwicklung zu befürchten. Mit der Bereitstellung der Schienenwege oder der Konzeption von Trassen allein werde der Bund seiner Verantwortung nicht gerecht. Darüber hinaus gerieten die Länder unter wachsenden Druck, zusätzliche Leistungen anzubieten, die quasi Fernverkehrscharakter haben. Entgegen der Vorgabe des Grundgesetzes habe der Bund bislang kein Gesetz erlassen, um seine Verantwortung für den Fernbahnverkehr zu regeln.

Bundesrat ergreift erneut Initiative

Der Gesetzentwurf solle nun Abhilfe leisten, so der Bundesrat. Mit dem neuen Beschluss ergreife der Bundesrat in der Sache bereits zum zweiten Mal Initiative: Bereits Anfang 2017 hätten die Länder einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag eingebracht. Dieser habe das Anliegen jedoch nicht aufgegriffen, weshalb die Vorlage mit Ablauf der letzten Legislaturperiode dem Diskontinuitätsgrundsatz unterfallen sei.

Hintergrund zur Bahnreform

Seit der Bahnreform im Jahr 1994 obliegt dem Bund die Daseinsvorsorge für den Fernverkehr, während die Länder für den Regionalverkehr verantwortlich sind.

Redaktion beck-aktuell, 23. März 2018.

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