Bundesrat: Ortsnahe Einsicht entscheidend
Bislang hätten sich rund zwei Drittel der Anträge auf Akteneinsicht an die Außenstellen gerichtet, so der Bundesrat. Da zunehmend ältere Menschen dieses Recht wahrnähmen, sei eine zügige und wohnortnahe Einsicht umso wichtiger. Auch der Bundestag habe sich 2016 dafür ausgesprochen, dass sich der Aktenzugang und die Akteneinsicht bei einer dauerhaften Sicherung der Stasiakten nicht verschlechtern dürfen, unterstreichen die Initiatoren ihre Forderung. Darüber hinaus betonen die Länder, dass die Außenstellen durch ihre Informations- und Dokumentationszentren einen wichtigen Beitrag bei der Aufarbeitung des Stasi-Unrechts in den Regionen und zur Bildungsarbeit für Schulen leisteten.
Bundesregierung kann Vorschlag der Länder aufgreifen
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.