Länder machen Weg frei für Endlagersuche

Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Abfall kann bald beginnen. Der Bundesrat hat am 31.03.2017 das vom Bundestag initiierte Gesetz zur Novellierung der Standortauswahl gebilligt. Es geht auf Empfehlungen der Endlagerkommission aus dem Jahr 2016 zurück.

Standort mit "bestmöglicher Sicherheit" gesucht

Das Gesetz sieht eine mehrphasige Suche nach einem Standort mit "bestmöglicher Sicherheit" und eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit insbesondere in den betroffenen Standortregionen vor. Nicht nur hochradioaktive, sondern auch schwach- und mittelradioaktive Abfälle sollen nach den strengen Kriterien eingelagert werden. Zur genaueren Bestimmung der Standortauswahl schreibt das neue Gesetz wissenschaftliche Kriterien vor. Außerdem bestimmt es, dass potenzielle Standorte nicht durch andersartige bergbauliche Maßnahmen unbrauchbar gemacht werden dürfen. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 31. März 2017.

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