Andere Bundesländer stehen hinter Anwendungserlass
Bereits Ende Juli war bekannt geworden, dass Bayern bei der Umsetzung der im Herbst 2016 geänderten Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes einen Sonderweg einschlagen werde. Die anderen 15 Bundesländer stehen dagegen hinter dem Anwendungserlass. Ahnen nannte das Vorgehen leicht durchschaubar: "Es geht um die Aushöhlung der Erbschaftsteuer in Bayern durch die Hintertür." Auch das Bundesfinanzministerium hatte zuvor von "einem einmaligen Vorgang" gesprochen.
Regelung gilt nicht für Finanzämter in Bayern
Das Münchner Finanzministerium hatte den Angaben zufolge zuvor mitgeteilt, dass sich Bayern nicht an den mehrheitlich abgestimmten Ländererlassen zur Erbschaftsteuerreform beteiligen wird. Die Vorschriften zur Umsetzung der auf Druck des Bundesverfassungsgerichts geänderten Steuerprivilegien für Firmenerben gelten somit nur für die Finanzämter in 15 Bundesländern – und nicht in Bayern. Bayern hatte schon bei der langwierigen Kompromisssuche zwischen Bund und Ländern versucht, die neuen Vorgaben zugunsten der Wirtschaft und von Familienunternehmen zu entschärfen.
Bayern könnte weniger streng mit Firmenerben umspringen
Kritiker vermuten, dass der Fiskus in Bayern die neuen Regeln weniger streng auslegen könnte. Da die Erbschaftsteuer keine Bundes- und auch keine Gemeinschaftssteuer ist und von den Ländern eingezogen wird, hat Berlin keine Handhabe gegen den Sonderweg des Freistaates. Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) erklärte, die Erbschaftsteuer sei eine reine Landessteuer und ihr Aufkommen stehe allein den Ländern zu. Damit sei jedes Land selbst für den Vollzug verantwortlich. "Bayern will eine Gesetzesanwendung, wie sie Wortlaut und Geist des Gesetzes entspricht", sagte Söder. Der Freistaat stehe zum Kompromiss zum Erbschaftsteuerrecht: "Aber wir wollen keine Belastung der Familienunternehmen durch die Hintertür." Einige Länder wollten das Gesetz "gegen den Geist des Kompromisses anders anwenden", kritisierte Söder weiter. Außerdem fordere Bayern ohnehin eine weitere Regionalisierung der Steuern, deren Aufkommen allein den Ländern zustehen - neben der Erbschaftsteuer sei dies auch die Grunderwerbsteuer.