Länder geben grünes Licht für Hilfen für Betriebe in Corona-Krise

Der Bundesrat hat am 13.03.2020 das Gesetz zur krisenbedingten Verbesserung beim Kurzarbeitergeld (BR-Drs. 138/20; BR-Drs. 138/20 (B)) gebilligt, das der Bundestag nur wenige Stunden zuvor verabschiedet hatte. Es ermöglicht der Bundesregierung, Betriebe während der Corona-Krise kurzfristig zu unterstützen.

Entlastungen für Wirtschaft und Arbeitsmarkt

Das Gesetz sieht zwei zeitlich befristete Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung vor: sie kann damit die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld absenken und die Leistungen erweitern – zum Beispiel auf den Bereich von Leiharbeit. Die deutsche Wirtschaft soll damit vor existentiellen Verwerfungen durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie bewahrt werden – ähnlich wie in der Finanzkrise 2008/2009.

Schnelles Verfahren

Das Gesetzgebungsverfahren war extrem kurz: der Koalitionsausschuss beschloss die Maßnahmen am 08.03.2020, das Bundeskabinett am 10.03.2020. Nur drei Tage später – am 13.03.2020 – verabschiedete der Bundestag den Entwurf der Koalitionsfraktionen in erster, zweiter und dritter Lesung und leitete den Beschluss unmittelbar dem Bundesrat zu. Dieser billigte ihn noch am gleichen Tag.

Unterzeichnung, Verkündung, Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 16. März 2020.