Länder für mehr Verbraucherschutz im Reiserecht

Nach Ansicht des Bundesrates tut die von der Bundesregierung geplante Reform des Reiserechts (BR-Drs. 652/16) bislang zu wenig für den Verbraucherschutz. In seiner Stellungnahme vom 16.12.2016 schlägt er daher insbesondere Erleichterungen beim kostenlosen Rücktritt von Pauschalreisen vor. Für verbesserungsfähig hält er auch den reiserechtlichen Schutz von Tagesreisen und die Absicherung der Kunden gegen eine Insolvenz der Reiseveranstalter.

Umsetzung europäischer Vorgaben

Außerdem spricht der Bundesrat sich für mehr Rechtssicherheit bei Vorauszahlungen für Pauschalreisen aus und fordert, dass auch die Werbung eines Reiseveranstalters bindenden Charakter haben müsse, dass also gemachte Zusagen von den Kunden als Reiseleistung eingefordert werden können. Zudem müsse bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen nachgebessert werden (BR-Drs. 652/16 (B)). Mit der Reform des Reiserechts setzt die Bundesregierung die Pauschalreiserichtlinie 2015/2302/EU um. Diese trage dem grundlegenden Wandel des Reisemarkts Rechnung, indem sie nicht mehr nur selten gewordene Pauschalreisen regele, sondern auch solche Reisen, die sich Urlauber im Internet selbst zusammengestellt haben. Auch diese sollen künftig reiserechtlichen Schutz genießen und gegen Insolvenzen von Reiseveranstaltern abgesichert sein.

Verbesserungen für Individualreisende

Außerdem enthält der Entwurf eine neue Kategorie der "Vermittlung verbundener Reiseleistungen". Hierbei wird ein Kunde, der beispielsweise einen Flug gebucht hat, gezielt über einen Internet-Link zu zusätzlichen Reiseleistungen geführt. Die neuen Regelungen verpflichten Vermittler zur Information des Reisenden und gegebenenfalls zur Insolvenzsicherung.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Redaktion beck-aktuell, 19. Dezember 2016.

Mehr zum Thema