Länder fordern weitere Maßnahmen gegen Einsatz von Antibiotika

Der Bundesrat begrüßt die von der Bundesregierung geplanten Änderungen der tierärztlichen Hausapotheke als einen Schritt zur Eindämmung zunehmender Antibiotikaresistenzen in der Human- und Veterinärmedizin. In einer Entschließung vom 02.02.2018 (BR-Drs. 759/17 (B)) fordert er jedoch weitere Maßnahmen von der Bundesregierung.

Bundesrat fordert Festpreise für Antibiotika

So solle sie Festpreise für Antibiotika festlegen, um wirtschaftliche Anreize durch Rabattierungen beim Verkauf großer Mengen an Antibiotika zu beseitigen. Außerdem bitten die Länder die Bundesregierung, eine Liste der sogenannten Reserveantibiotika der Humanmedizin zu erstellen und deren Einsatz in der Veterinärmedizin einzuschränken beziehungsweise zu verbieten. Eine nachhaltige Verbesserung der Tiergesundheit trage erheblich zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes bei, betonen sie in ihrer Entschließung.

Neue Regeln für tierärztliche Hausapotheken

Der Regierungsverordnung zur tierärztlichen Hausapotheke (BR-Drs. 759/17) erteilte der Bundesrat im Wesentlichen seine Zustimmung. Er verlangte lediglich einige Änderungen, die in erster Linie einer besseren Praktikabilität dienen. Die Verordnung enthält ein Umwidmungsverbot für Antibiotika mit besonderer Bedeutung für die Humanmedizin. Darüber hinaus macht sie klare Vorgaben zu Methoden zur Probenahme und zur Isolierung von Bakterien. Eingeführt wird außerdem eine unter bestimmten Voraussetzungen geltende Pflicht zur Erstellung eines sogenannten Antibiogramms. Dabei werden die zu bekämpfenden Krankheitserreger auf ihre Empfindlichkeit gegenüber den zur Wahl stehenden antibiotischen Wirkstoffen getestet. Die Antibiogrammpflicht gilt unter anderem für die Behandlung von Schweinen, die in Stallabteilungen oder in einem umfriedeten Bereich im Freien gehalten werden und bei deren Behandlung der antibakterielle Wirkstoff gewechselt wird oder die Behandlung häufiger als einmal in einem bestimmten Alters- oder Produktionsabschnitt stattfindet.

Wie es weitergeht

Die geschäftsführende Bundesregierung kann die Verordnung nun mit den vom Bundesrat beschlossenen Änderungen in Kraft setzen. Dies soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgen. Die begleitende Entschließung wird der Bundesregierung zur Beratung zugeleitet - feste Fristen gibt es dafür nicht.

Redaktion beck-aktuell, 5. Februar 2018.

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