Weitere Assistenzhunde zu wenig anerkannt
Tatsächlich zählten jedoch auch Begleithunde, Diabeteswarnhunde und Epilepsiehunde zu den Assistenzhunden. Spätestens seit Inkrafttreten der UN-Behindertenkonvention im Jahr 2009 müsste Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden, unterstreicht Niedersachsen seine Forderung.
Eintragung der Tiere im Schwerbehindertenausweis gefordert
Außerdem sollten die Tiere im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden. Sie stellten den Zugang der Behinderten zu öffentlichen Gebäuden, Lebensmittelgeschäften und Arztpraxen sicher. Schließlich habe die Bundesregierung im nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention anerkannt, dass persönliche Mobilität zentrale Voraussetzung für eine selbstbestimmte Teilhabe sei.