Länder fordern Unterstützung für alle Assistenzhunde

Der Bundesrat fordert eine umfassendere Unterstützung von Menschen, die im Alltag auf die Hilfe von Assistenzhunden angewiesen sind und hat hierzu am 10.02.2017 eine Entschließung gefasst (BR-Drs. 742/16 (B)). Darin appellieren die Länder an die Bundesregierung, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Krankenkassen alle Assistenzhunde als Hilfsmittel anerkennen und die Kosten für sie übernehmen. Bislang erstatten sie lediglich die Kosten für Blindenhunde.

Weitere Assistenzhunde zu wenig anerkannt

Tatsächlich zählten jedoch auch Begleithunde, Diabeteswarnhunde und Epilepsiehunde zu den Assistenzhunden. Spätestens seit Inkrafttreten der UN-Behindertenkonvention im Jahr 2009 müsste Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden, unterstreicht Niedersachsen seine Forderung.

Eintragung der Tiere im Schwerbehindertenausweis gefordert

Außerdem sollten die Tiere im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden. Sie stellten den Zugang der Behinderten zu öffentlichen Gebäuden, Lebensmittelgeschäften und Arztpraxen sicher. Schließlich habe die Bundesregierung im nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention anerkannt, dass persönliche Mobilität zentrale Voraussetzung für eine selbstbestimmte Teilhabe sei.

Redaktion beck-aktuell, 13. Februar 2017.

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