Die Länder möchten, dass der Bund Jobcentern mehr Geld zur Bewältigung ihrer Aufgaben und für Personal zur Verfügung stellt. Seit Jahren seien mehr als 90% der Jobcenter gezwungen, Mittel umzuschichten, da sie andernfalls ihre Verwaltungskosten nicht decken können. Dies führe dazu, dass immer weniger Geld für die eigentliche Vermittlung von beispielsweise Langzeitarbeitslosen zur Verfügung stehe, heißt es in einer Entschließung, die der Bundesrat am 02.03.2018 gefasst hat.
Massive Einschränkung der Handlungsfähigkeit
Trotz einer grundsätzlich guten Arbeitsmarktlage in Deutschland sei die Integration von Langzeitarbeitslosen und Geflüchteten zeit- und kostenintensiv. Durch die wiederholten Mittelkürzungen der Vergangenheit seien die Jobcenter in ihrer Handlungsfähigkeit jedoch massiv eingeschränkt, begründen die Länder ihre Forderung. Allein im Jahr 2016 seien Umschichtungen in Höhe von 764 Millionen Euro erfolgt.
Erhöhung der Gelder bereits für 2018
Damit die Jobcenter ihre Arbeit wieder gut bewältigen können, solle die Bundesregierung sie im Bundeshaushalt 2018 deshalb mit deutlich mehr Geld berücksichtigen. Außerdem müssten die Mittelansätze in Bezug auf eine aufgabenrechte Mittelausstattung grundsätzlich überprüft werden.
Redaktion beck-aktuell, 2. März 2018.
Zum Thema im Internet
Die Entschließung des Bundesrates zur aufgabengerechten Mittelausstattung der Jobcenter zur Umsetzung des SGB II (Drs.-Nr.: 26/18) finden Sie als pdf-Dokument auf den Seiten der Länderkammer.
Aus der Datenbank beck-online
Wagner, 10 Jahre „Hartz IV“ – was bleibt zu tun?, infoalso 2016, 95
Seckelmann, „Renaissance“ der Gemeinschaftsaufgaben in der Föderalismusreform II?, DÖV 2009, 747
Nierhaus, Verfassungsrechtlicher Anspruch der Kommunen auf finanzielle Mindestausstattung, LKV 2005, 1