Länder billigen Verschärfung des Vereinsrechts zum Kuttenverbot verbotener Rockergangs

Der Bundesrat hat die vom Bundestag beschlossene Verschärfung des Vereinsrechts am 10.02.2017 gebilligt. Damit dürfen Motorradgangs und Rockerclubs künftig nicht mehr ihre typischen Kutten in der Öffentlichkeit tragen, wenn eine einzelne Abteilung – so genannte Chapter – ihres Vereins verboten ist. Nach bislang noch geltendem Recht ist es möglich, dass Clubs trotz des Verbotes einzelner Chapter ihres Vereins Kutten mit dem Vereinssymbol und Abzeichen tragen, sofern darauf der Name der verbotenen Abteilung nicht abgebildet ist.

Umfassendes Kennzeichen-Verbot

Künftig gelte nun ein umfassendes Kennzeichen-Verbot, so die Länderkammer. Danach dürften Kennzeichen verbotener Vereinigungen auch von anderen Gruppierungen nicht mehr weiter genutzt werden. Hintergrund sei, dass Vereinigungen im Bereich krimineller Rockergruppen einen Deckmantel für schwere und organisierte Kriminalität wie Menschenhandel und Drogengeschäfte bieten können. Das umfassende Kennzeichen-Verbot, welches auch für kriminelle oder verfassungsfeindliche Vereine gilt, solle außerdem das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stärken. Das demonstrative Gebaren mit Kutten und Motorrädern wirke auf viele Menschen bedrohlich.

Verkündung

Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Redaktion beck-aktuell, 10. Februar 2017.

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