Der Bundesrat hat die vom Bundestag beschlossene Verschärfung des Vereinsrechts am 10.02.2017 gebilligt. Damit dürfen Motorradgangs und Rockerclubs künftig nicht mehr ihre typischen Kutten in der Öffentlichkeit tragen, wenn eine einzelne Abteilung – so genannte Chapter – ihres Vereins verboten ist. Nach bislang noch geltendem Recht ist es möglich, dass Clubs trotz des Verbotes einzelner Chapter ihres Vereins Kutten mit dem Vereinssymbol und Abzeichen tragen, sofern darauf der Name der verbotenen Abteilung nicht abgebildet ist.
Umfassendes Kennzeichen-Verbot
Künftig gelte nun ein umfassendes Kennzeichen-Verbot, so die Länderkammer. Danach dürften Kennzeichen verbotener Vereinigungen auch von anderen Gruppierungen nicht mehr weiter genutzt werden. Hintergrund sei, dass Vereinigungen im Bereich krimineller Rockergruppen einen Deckmantel für schwere und organisierte Kriminalität wie Menschenhandel und Drogengeschäfte bieten können. Das umfassende Kennzeichen-Verbot, welches auch für kriminelle oder verfassungsfeindliche Vereine gilt, solle außerdem das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stärken. Das demonstrative Gebaren mit Kutten und Motorrädern wirke auf viele Menschen bedrohlich.
Verkündung
Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Redaktion beck-aktuell, 10. Februar 2017.
Zum Thema im Internet
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Vereinsgesetzes (Drs.-Nr.: 24/17) finden Sie als pdf-Dokument auf den Seiten der Länderkammer.
Aus der Datenbank beck-online
BGH, Vereinsrechtliches Kennzeichenverbot und Bestimmtheitsgrundsatz – „Bandidos“, NJW 2015, 3590
Stegbauer, Zur Strafbarkeit der Verwendung von „Hells Angels“-Zeichen ‑ Zugleich Besprechung des Urteils des OLG Hamburg v. 7.4.2014 – 1-31/13 Rev,
NStZ 2014, 621
Braun/Albrecht, Bekämpfung der Rockerkriminalität, NJOZ 2014, 1481
Aus dem Nachrichtenarchiv
LG Bochum: Zeigen von Rocker-Symbolen nicht grundsätzlich strafbar, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 29.10.2014, becklink 1035355
VG Gelsenkirchen bestätigt Verbot von "Rockerkutten" auf Cranger Kirmes, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 12.08.2014, becklink 1033991
BVerfG: "Kuttenverbot" für Hells Angels in Justizgebäude verfassungsgemäß, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 25.04.2012, becklink 1020007?