Für Betrug und Korruption im Sport gibt es künftig eigene Tatbestände im Strafgesetzbuch. Der Bundesrat billigte am 31.03.2017 ein entsprechendes Gesetz, das der Bundestag am 09.03.2017 verabschiedet hatte. Sportwettbetrug oder Manipulation von Wettkämpfen im Profisport wird künftig mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Strafbar machen können sich Sportler, Trainer, Schieds-, Wertungs- oder Kampfrichter – aber auch diejenigen, die die Manipulationen in Auftrag geben. Zur Aufklärung der Straftaten dürfen die Behörden die Telekommunikation der Verdächtigen überwachen.
Bisherige Straftatbestände nicht ausreichend
Neben der bereits bestehenden Strafbarkeit von Doping erhält der Rechtsstaat damit weitere Instrumente im Kampf für einen sauberen Sport. Ziel ist es, die herausragende gesellschaftliche Rolle des Sports, seine große wirtschaftliche Bedeutung sowie die mit ihm verbundenen Vermögensinteressen zu schützen. Die bisherige Straftatbestände Betrug und Bestechlichkeit reichten für das spezifische Unrecht nicht aus, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Redaktion beck-aktuell, 31. März 2017.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzesbeschluss des Bundestages (BR-Drs. 200/17) finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten der Länderkammer.
Aus der Datenbank beck-online
Gienger/Fiedler, Ein großer Wurf gegen Wettbetrug?, DRiZ 2016, 16
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