Länder billigen Gesetz zu Arbeitsförderung und Barrierefreiheit

Der Bundesrat hat am 06.07.2018 die Verlängerung verschiedener befristeter Arbeitsfördermaßnahmen gebilligt, die der Bundestag am 14.06.2018 beschlossen hatte (siehe BR-Drs. 265/18). Die Änderungen des Arbeitsförderungsgesetzes sollen unmittelbar nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Assistierte Ausbildung um zwei weitere Ausbildungsjahrgänge verlängert

Damit verlängert sich unter anderem die Assistierte Ausbildung um zwei weitere Ausbildungsjahrgänge. Jeweils ein weiteres Jahr greifen die Sonderregelungen zur Eingliederung mit Aufenthaltsgestattung sowie die Ausbildungsförderung von Ausländerinnen und Ausländern. Die Sonderregeln zum Saison-Kurzarbeitergeld im Gerüstbauerhandwerk werden bis 31.03.2021 gelten. Die Vorgaben zur verkürzten Anwartschaft des Arbeitslosengeldes für überwiegend kurz befristet Beschäftigte laufen noch bis zum 31.07.2021.

Gesetz setzt zudem EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit um

Darüber hinaus setzt das Gesetz die europäische Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) um. Dadurch erweitert sich der Anwendungsbereich des BGG. Öffentliche Stellen des Bundes sind außerdem künftig verpflichtet, eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf ihren Websites zu veröffentlichen. Eine neu einzurichtende Bundesfachstelle Barrierefreiheit wird die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen der öffentlichen Stellen des Bundes regelmäßig überprüfen.

Redaktion beck-aktuell, 6. Juli 2018.

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