Wer sein Auto teilt, kann es künftig leichter und günstiger parken. Der Bundesrat billigte am 12.05.2017 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 30.04.2017, der Parkprivilegien beim Carsharing vorsieht. Danach können Kommunen künftig für Carsharing-Fahrzeuge separate Parkflächen ausweisen, die zudem gebührenfrei sind. Sie dürfen dabei Carsharing-Flotten mit Elektrofahrzeugen und Hybridantrieben bevorzugen.
Zentralere Standorte für Carsharing-Anbieter
Außerdem ermögliche das Gesetz Carsharing-Anbietern, ihren Standort in den "öffentlichen Verkehrsraum" zu verlegen. Ihre Autos könnten dann auch in den Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen abgeholt bzw. zurückgegeben werden.
Länder forderten bereits 2009 Privilegien
Der Bundesrat teilte mit, dass er sich bereits 2009 und erneut 2013 dafür ausgesprochen hatte, verbesserte Bedingungen für das Angebot von Carsharing in Städten und Gemeinden zu schaffen, um so umweltfreundlicheres Autofahren zu unterstützen und die Luftschadstoffe sowie Klimagasemissionen zu senken. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll überwiegend zum 01.09.2017 in Kraft treten.
Redaktion beck-aktuell, 12. Mai 2017.
Zum Thema im Internet
Das Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Drs.-Nr.: 300/17) sowie den dazugehörigen Bundesratsbeschluss (Drs.-Nr.: 300/17(B)) finden Sie als pdf-Dokument auf den Seiten der Länderkammer.
Aus der Datenbank beck-online
Schulze, Juristische Herausforderungen beim Car Sharing, BB 2013, 195
Leue, "Bewegung im ruhenden Verkehr" – Einschränkungen, Regelungen und Nutzerprivilegien, SVR 2012, 247