Weg vom Bieterverfahren - Wert gutachterlich ermitteln
Insbesondere in Ballungsgebieten gebe es ein hohes Defizit an Sozialwohnungen und Wohnungen für untere und mittlere Einkommensgruppen. Die vorgeschlagene Neuregelung sieht laut Bundesrat vor, dass der Bund Grundstücke, die Gebietskörperschaften öffentlich nutzen möchten, ohne Bieterverfahren und zu einem gutachterlich ermittelten Wert veräußern könne. Liegenschaften, die für den sozialen oder studentischen Wohnungsbau bestimmt seien, sollten darüber hinaus verbilligt abgegeben werden.
Kooperation und Solidarität statt Kaufpreismaximierung
Aktuell erfolge der Verkauf bundeseigener Grundstücke gerade nicht auf der Grundlage eines gutachterlich ermittelten Wertes, sondern nach dem Höchstpreisprinzip, heiße es in der Begründung des Gesetzentwurfes. Dies heize die angespannte Marktsituation weiter an und treibe auch die Mieten dauerhaft in die Höhe. Wenn es um bezahlbaren Wohnungsraum gehe, müssten jedoch Kooperation und Solidarität im Vordergrund stehen und nicht die Kaufpreismaximierung.