Länder beschließen Gesetzentwurf für sozialen Wohnungsbau

Um den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu sichern, hat der Bundesrat am 03.11.2017 einen Gesetzentwurf zur Liegenschaftspolitik des Bundes beschlossen (BR-Drs. 557/17 (B)). Mit der vorgeschlagenen Neuregelung solle den Wettbewerbsverzerrungen auf dem Immobilienmarkt entgegengewirkt und erreicht werden, dass Länder und Kommunen weiterhin Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau erwerben können, teilte die Länderkammer mit.

Weg vom Bieterverfahren - Wert gutachterlich ermitteln

Insbesondere in Ballungsgebieten gebe es ein hohes Defizit an Sozialwohnungen und Wohnungen für untere und mittlere Einkommensgruppen. Die vorgeschlagene Neuregelung sieht laut Bundesrat vor, dass der Bund Grundstücke, die Gebietskörperschaften öffentlich nutzen möchten, ohne Bieterverfahren und zu einem gutachterlich ermittelten Wert veräußern könne. Liegenschaften, die für den sozialen oder studentischen Wohnungsbau bestimmt seien, sollten darüber hinaus verbilligt abgegeben werden.

Kooperation und Solidarität statt Kaufpreismaximierung

Aktuell erfolge der Verkauf bundeseigener Grundstücke gerade nicht auf der Grundlage eines gutachterlich ermittelten Wertes, sondern nach dem Höchstpreisprinzip, heiße es in der Begründung des Gesetzentwurfes. Dies heize die angespannte Marktsituation weiter an und treibe auch die Mieten dauerhaft in die Höhe. Wenn es um bezahlbaren Wohnungsraum gehe, müssten jedoch Kooperation und Solidarität im Vordergrund stehen und nicht die Kaufpreismaximierung.

Redaktion beck-aktuell, 3. November 2017.

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