Maßnahmepaket und ergänzende Maßnahme als Bereinigungsmaßnahme
Das vergangenen Freitag beschlossene Maßnahmenpaket umfasst insbesondere eine Aufstockung der finanziellen Hilfen bei vorübergehenden Stilllegungen, die Erweiterung der Förderberechtigten durch eine Neudefinition des Fischereihauptbetriebes, die Neuauflage eines bereits 2021 durchgeführten Abwrackprogramms auf nunmehr insgesamt 1.000 BRZ (Bruttoraumzahl) sowie spezifische Regelungen für die Zuteilung der durch Abwrackungen frei gewordenen Fangquoten. Ergänzend soll kurzfristig eine "Bereinigungsmaßnahme" aufgelegt werden. Damit können Fischereibetriebe Fangschiffe, an die noch Quotenansprüche gekoppelt sind, aus der Flotte nehmen und diese Quote auf ein anderes Fahrzeug ihres Betriebes übertragen. "Dies kann zu wichtigen Kosteneinsparungen in den Betrieben führen", so die Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Silvia Bender.
Leitbildkommission noch vor der Sommerpause
Die beschlossene Leitbildkommission zur deutschen Ostseefischerei soll kurzfristig – noch vor der Sommerpause – eingerichtet werden. Ziel ist es, bis Mitte 2023 unter Einbindung der Fischerei sowie von Vertreterinnen und Vertretern aus der Zivilgesellschaft und aus weiteren lokalen Gruppen eine gemeinsame Sicht zur Zukunft der krisengeschüttelten deutschen Fischerei in der Ostsee zu entwickeln. Daraus sollen sich Ansätze für eine weitergehende strukturelle Reform und Ausrichtung der deutschen Ostseefischerei ergeben.
Maßnahmenpaket ein erster wichtiger Schritt
Die Lage für die deutsche Ostseefischerei sei infolge der schlechten Bestandssituation der "Brotfische" Hering und Dorsch weiterhin sehr kritisch und habe sich durch die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine noch weiter verschärft, so Bender. "Mit unserem Maßnahmenpaket leisten wir einen ersten wichtigen Schritt zur Unterstützung der Fischerinnen und Fischer." In Anbetracht der ernsten Lage der Ostseefischerei werden weitere Maßnahmen folgen müssen, so die Staatssekretärin im Bundesministerium. Auch Elisabeth Aßmann, Staatssekretärin im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern begrüßte das Maßnahmenpaket, machte aber deutlich, dass jetzt schnell mit der Kommission geklärt werden müsse, dass bei betriebsbezogener Ausrichtung sowohl der europäische Meeres- und Fischereifonds als auch der europäische Meeres- und Fischereifonds und Aquakulturfonds für die zeitweilige Stilllegung eingesetzt werden können.