Kulturstaatsminister unter Druck: Von Preisliste gestrichene Buchhandlungen fordern Transparenz

Eine Abmahnung und ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz: Die drei Buchläden, die von der Liste für den Deut­schen Buch­hand­lungs­preis gestrichen wurden, gehen nun rechtlich gegen Kulturstaatsminister Wolfram Wei­mer vor. 

Die Berliner Buchhandlung "Zur Schwankenden Weltkugel" hat Minister Weimer abgemahnt, wie ihr Rechtsanwalt Jasper Prigge aus Düsseldorf erklärt. Stein des Anstoßes ist nach Angaben des Anwalts eine Äußerung Weimers gegenüber der Zeit (Ausgabe vom 18.03.2026), wonach es sich bei den drei Buchhandlungen um "politische Extremisten" handele. Der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien sei zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert worden. Dafür habe man ihm bis zum 23. März Zeit gegeben. Sollte er bis dahin nicht reagieren, müsse die Behörde mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim VG Berlin rechnen.

Die Abmahnung beanstandet, dass die Äußerung das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Amtliche Äußerungen, zu denen Prigge Weimers Ausspruch zählt, müssten sich an den allgemeinen Grundsätzen für rechtsstaatliches Verhalten in der Ausprägung des Willkürverbots und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes orientieren. Dafür sei erforderlich, dass ausreichende Belege vorliegen. Der Verweis Weimers auf eine Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz, wonach "angeblich Erkenntnisse in Bezug auf die Buchhandlungen vorliegen sollen", reicht Rechtsanwalt Prigge nicht. Denn dabei handele es sich ebenfalls um eine Einschätzung, die durch konkrete Tatsachen gedeckt sein müsste.

Öffentlichkeit soll über konkrete Vorwürfe aufgeklärt werden

Zusätzlich sind die von der Liste gestrichenen Buchhandlungen um Aufklärung bemüht. Zu dritt hätten sie einen Antrag nach dem IFG gestellt. Sven Adam, Anwalt der Buchhandlung "Rote Straße" aus Göttingen, erläutert: Laut Weimer hätten "Fachbeamte, die sich in der Buchhandlungsszene sehr gut auskennen, grundsätzliche Zweifel an der Preiswürdigkeit" der drei Buchhandlungen gehabt. Auf die sodann erfolgte Anfrage beim Verfassungsschutz habe dieser mitgeteilt, dass "hier etwas Ernsthaftes" vorliegen würde. Über die Vorgänge würden die Buchhandlungen nun umfassend Auskunft begehren, so Anwalt Adam.

"Wir machen nun Zugang zu allen internen Nachrichten zwischen den Referaten, Abteilungen und Leitungsebenen geltend, die im Zusammenhang mit dem Deutschen Buchhandlungspreis 2025 entstanden sind." Zum Informationsanspruch gehörten auch Sitzungsprotokolle, Vermerke, Gesprächsnotizen und sonstige Aufzeichnungen, die im Zusammenhang mit der Konzeption, Durchführung, Preisvergabe oder der Ablehnung von Bewerbungen zum Deutschen Buchhandlungspreis 2025 erstellt wurden – soweit sie nicht der begründeten Geheimhaltung unterliegen.

Die Öffentlichkeit solle erfahren, was die "Fachbeamten" zur Infragestellung der Entscheidung der Jury qualifiziert und was das "Ernsthafte" sein solle, das angeblich vorliegt. Letztlich gehe es um Transparenz.

Redaktion beck-aktuell, bw, 19. März 2026.

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