Ergebnis verstärkter Prüf- und Beratungstätigkeit
Dies sei im Wesentlichen das Ergebnis der verstärkten Prüf- und Beratungstätigkeit der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes zu Beginn des Jahres 2015, heißt es von Seiten des Ministeriums. In den Jahren 2015 und 2016 seien rund 50.000 abgabepflichtige Unternehmen neu erfasst worden. Darüber hinaus hätten sich im selben Zeitraum circa 17.000 abgabepflichtige Unternehmen bei der Künstlersozialkasse gemeldet.
Rund 185.000 selbstständige Künstler und Publizisten einbezogen
Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 185.000 selbstständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbstständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20%) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30%), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte. Bei der Künstlersozialabgabe-Verordnung handelt es sich um eine Ministerverordnung ohne Kabinettsbeschluss. Die Verordnung soll bis spätestens Ende September 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet werden.