Kroatiens Verfassungsgericht ebnet Weg für homosexuelle Pflegeeltern

Gleichgeschlechtliche Paare in Kroatien können nach dem Willen des Verfassungsgerichts künftig Pflegeeltern werden. Das geht aus einem am 07.02.2020 veröffentlichten Urteil hervor. Die bisherige Gesetzeslage habe Homosexuelle übergangen und sie somit diskriminiert, begründete das Gericht seine Entscheidung. "Das ist verfassungsmäßig inakzeptabel", hieß es in dem Urteil weiter.

Oberstes Gericht des Landes gibt Auslegung des Gesetzes vor

Zwar könne das höchste Gericht des Landes das Gesetz selbst nicht ändern, sagten die Richter. Es weise die zuständigen Gerichte vor Ort aber an, das bestehende Gesetz so auszulegen, dass alle Menschen die gleichen Rechte hätten, Pflegeeltern zu werden, "egal ob sie in einer offiziellen oder inoffiziellen Partnerschaft leben".

Seit EU-Beitritt gibt es in Kroatien eingetragene Partnerschaften für Homosexuelle

Kroatien ist mehrheitlich katholisch und streng konservativ geprägt. Noch 2013 hatte das Land die Ehe in einem Verfassungsreferendum als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert und damit de facto gleichgeschlechtliche Ehen verboten. Nach dem Beitritt zur EU führte Kroatien 2014 eingetragene Partnerschaften für Homosexuelle ein.

Redaktion beck-aktuell, 7. Februar 2020 (dpa).

Mehr zum Thema