Hintergrund: Fehlende Abschiebehaftplätze
Das Bundesinnenministerium arbeitet zurzeit an einem "Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht". Ein Eckpunktepapier aus Seehofers Ressort sieht unter anderem vor, das Trennungsgebot zwischen Abschiebungs- und Strafgefangenen auszusetzen. Hintergrund ist das Fehlen von Abschiebehaftplätzen, mit denen das Untertauchen ausreisepflichtiger Ausländer verhindert werden soll. Der Europäische Gerichtshof hatte 2014 entschieden, dass diese bis zu ihrer Abschiebung nicht mehr in regulären Gefängnissen untergebracht werden dürfen, sondern nur in speziell dafür vorgesehenen Einrichtungen.
Unterbringung lediglich in derselben Liegenschaft geplant
Das Innenministerium verteidigte seine Pläne: "Es geht natürlich nicht darum, sie in die gleiche Zelle oder den gleichen Trakt mit Straftätern zu sperren", sagte Staatssekretär Stephan Mayer (CSU) der "Passauer Neuen Presse". "Es geht darum, im Ausnahmefall in derselben Liegenschaft einer Justizvollzugsanstalt auch abzuschiebende Personen unterzubringen." Zudem sollten die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung von Abschiebehaft "etwas gelockert und die Möglichkeiten des Ausreisegewahrsams erweitert werden". Laut Mayer gibt es derzeit nur 420 Abschiebehaftplätze in Deutschland.
Unionsfraktionschef unterstützt Pläne Seehofers
Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus stellte sich hinter Seehofer. "Die Behörden müssen neue Befugnisse bekommen, um die Ausreisepflicht durchzusetzen", sagte der CDU-Politiker der "Bild am Sonntag". Die Zahl der Haftplätze müsse erhöht werden. Es müsse künftig viel schwieriger werden, sich der Abschiebung zu entziehen. "Der Bundesinnenminister hat hier unsere volle Unterstützung."
Barley sieht kein Regelungs-, sondern Vollzugsdefizit
Barley betonte dagegen, das größte Problem bei Abschiebungen sei nach wie vor, dass die Herkunftsländer die abgelehnten Asylbewerber nicht zurücknähmen. "Da ist schon ewig das Innenministerium in der Pflicht, Abkommen zu verhandeln und schafft es nicht." In den letzten Jahren habe es zahlreiche rechtliche Verschärfungen gegeben. "Es ist nicht ein Regelungsdefizit, es ist ein Vollzugsdefizit." Auch Stamp betonte, man könne Abschiebehäftlinge und Strafgefangene nicht ohne Weiteres unter einem Dach inhaftieren. Es gebe aber die Möglichkeit, Sonderregelungen etwa für Gefährder zu schaffen, sagte der FDP-Politiker im Deutschlandfunk. Das müsse geprüft werden.
Strafvollzugsbedienstete warnen vor Überlastung des Justizvollzugs
Der Bund der Strafvollzugsbediensteten warnte vor einer Überlastung des Justizvollzugs. Es fehlten Geld, Personal und in vielen Bundesländern auch Haftplätze. Da Abschiebehaftgefangene räumlich in getrennten Einrichtungen untergebracht werden müssten, stünden einige Bundesländer vor unlösbaren Problemen, erklärte die Gewerkschaft.
Grüne gegen Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten
Um Asylverfahren und Abschiebungen zu beschleunigen, will die große Koalition ferner Algerien, Marokko, Tunesien und Georgien zu sicheren Herkunftsstaaten erklären. Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf am 18.01.2019 gebilligt, die Grünen haben aber nach wie vor erhebliche Bedenken dagegen. Damit ist fraglich, ob die Neuregelung die notwendige Zustimmung im Bundesrat erhält.
Unionsvertreter werben um Zustimmung
Vertreter der Union warben nochmal um die Zustimmung der Länder mit Regierungsbeteiligung der Grünen. Es gehe darum, die Substanz des Asylsystems und seine Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhalten, sagte der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU), dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Unionsinnenexperte Matthias Middelberg (CDU) sagte der "Bild": "Über 95% der Antragsteller aus Algerien, Marokko, Tunesien oder Georgien bekommen kein Asyl. Das Grundgesetz sieht in diesen Fällen ausdrücklich vor, die Verfahren durch eine Einstufung der Länder als sicher zu beschleunigen."