Das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen stößt bei juristischen Fachverbänden auf Kritik. In einer Stellungnahme des Deutschen Notarvereins, die der "Süddeutschen Zeitung" (Ausgabe vom 27.02.2017) vorliegt, wird der Gesetzentwurf als verfassungswidrig bezeichnet. Besonders problematisch sei das Vorhaben der Bundesregierung, im Ausland rechtskräftig geschlossene Ehen künftig für nichtig zu erklären, wenn ein Partner jünger als 16 Jahre ist, zitiert das Blatt aus dem Papier.
Bedenken auch bei Familiengerichtstag
Auch der Deutsche Familiengerichtstag meldete dem Bericht zufolge "erhebliche Bedenken" an. "Es werden menschenrechtswidrige Regelungen geplant, um mit Familienrecht Politik zu machen", warnte Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein. Laut "Süddeutscher Zeitung" will Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) das Gesetz Anfang März 2017 ins Kabinett einbringen.
Ehen von Personen unter 16 Jahren künftig nichtig
Geplant ist, dass künftig alle Ehen von Personen unter 16 Jahren nichtig sein sollen. Dies soll auch für im Ausland eingegangene Ehen gelten. Außerdem ist vorgesehen, die Ehemündigkeit prinzipiell auf 18 Jahre anzuheben.
Redaktion beck-aktuell, 27. Februar 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Antomo, Eheschließung Minderjähriger und das deutsche Recht, NZFam 2016, 1155
Antomo, Kinderehen, ordre public und Gesetzesreform, NJW 2016, 3558
Majer, Anerkennung einer ausländischen Minderjährigenehe, NZFam 2016, 1019
Andrae, Flüchtlinge und Kinderehen, NZFam 2016, 923
Aus dem Nachrichtenarchiv
Koalition will Kinderehen grundsätzlich verbieten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 09.11.2016, becklink 2004870
Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin fordert: Kinderehen nicht anerkennen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 01.09.2016, becklink 2004251
OLG Bamberg, Mit 14 Jahren geschlossene Ehe einer Syrerin gilt auch in Deutschland, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 17.06.2016, becklink 2003600
Justiz sieht sich Hunderten Kinderehen unter Flüchtlingen gegenüber, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 13.06.2016, becklink 2003553