Junge wurde an Vergewaltiger verkauft
In dem Staufen-Fall soll am 07.08.2018 das Urteil gegen die Hauptangeklagten – die Mutter und deren Lebensgefährten – gesprochen werden. Sie hatten den Jungen an Vergewaltiger verkauft. Noch am 06.08.2018 sollte das Urteil im Fall eines 33 Jahre alten mutmaßlichen Vergewaltigers gesprochen werden.
Sogenannte Keuschheitsproben üblich
Verdeckte Ermittler stoßen im Darknet bisher an Grenzen. In vielen Foren werden sogenannte Keuschheitsproben verlangt, die Nutzer verpflichteten, selbst kinderpornografische Inhalte in diese Foren einzubringen, damit sie dort bleiben dürfen. Der Polizei sei das bisher nicht möglich, da es sich dabei um einen Straftatbestand handele.
Computergesteuerte Animationen ausreichend
Egetemaier betonte, dass die Polizei keine echten Kinderpornos anbieten wolle. Es gebe mittlerweile computergesteuerte Animationen, die als Material ausreichten, um Sexualstraftätern näher zu kommen. "Wir halten es für ein Unding, dass wir nicht in der Lage sind, unseren verdeckten Ermittlern im Darknet Material anzubieten", sagte Egetemaier. "Es gibt dort diesen Satz: Wer dazugehören will, muss liefern."
Bundesjustizministerium muss entscheiden
Während der Justizministerkonferenz im Juni hatten die Minister über eine Gesetzesinitiative diskutiert, die es den Ermittlern erlaubt, computergenerierte Missbrauchsbilder hochzuladen. Entscheiden muss darüber aber das Bundesjustizministerium und letztlich der Bundestag.