Kretschmann will Gerichtsbeschluss zu Diesel-Zwangsgeld nicht akzeptieren

Trotz der neuen Androhung eines gerichtlichen Zwangsgeldes weigert sich Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen), Fahrverbote für Euro-5-Diesel konkret festzulegen. "Wir legen erstmal Widerspruch ein und schauen, wie das dann behandelt wird und dann sieht man weiter", sagte er am 30.04.2019. Man werde die Linie weiterverfolgen, Euro-5-Fahrverbote nach Möglichkeit zu vermeiden. "Jedenfalls wird es nicht zu flächenbezogenen Fahrverboten kommen."

Kretschmann verteidigt Vorgehen

Auf die Frage, wie seriös das Verhalten der Landesregierung in der Dieselfrage sei, da man sich auf alle Eventualitäten vorbereiten müsse, sagte der Grünen-Politiker: "Seriös ist durchaus auch, wenn man auf Sicht fährt." Die Exekutive sei an Recht und Gesetz gebunden. Aber wenn man nicht die Aussicht hätte, dass man gewinne, würde man nicht vor Gericht gehen, sagte Kretschmann. Es gebe bislang keine Verpflichtung für flächendeckende Euro-5-Fahrverbote. "Ich wüsste nicht, warum das Gericht zu dieser Auffassung kommen sollte." Es gehe ja nur um Strecken, wo die Grenzwerte überschritten werden.

VG verhängte wiederholt Zwangsgeld 

Im Streit um schlechte Luft am Stuttgarter Neckartor droht dem Land Baden-Württemberg ein Zwangsgeld. Das Verwaltungsgericht hat der Regierung auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe erneut eine Frist gesetzt, um dafür zu sorgen, dass der Grenzwert für den Schadstoff Stickstoffdioxid am Neckartor künftig eingehalten wird - diesmal bis 01.07.2019. Falls der Luftreinhalteplan nicht entsprechend überarbeitet wird, drohen weitere 10.000 Euro Zwangsgeld. Einmal hat das Land schon 10.000 Euro Zwangsgeld bezahlt, ein zweites hat das Gericht angedroht, nun kommt die dritte Drohung dazu.

Redaktion beck-aktuell, 30. April 2019 (dpa).

Mehr zum Thema