Kretschmann will Grundgesetzänderung zu Bildungsfinanzierung im Bundesrat stoppen

Baden-Württemberg will der geplanten Grundgesetzänderung zur Bildungsfinanzierung im Bundesrat nicht zustimmen und sucht dafür Verbündete. "Wir werden diese Pläne im Bundesrat ablehnen und mit diesem Ansinnen auch auf andere Länder zugehen“, erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am 23.11.2018 in Stuttgart. Es werde in den Kernbereich der Länder, nämlich in den Kultusbereich, eingegriffen, so seine Begründung.

Ziel notwendig - Weg falsch

"Den Bildungsbereich besser auszustatten, ist absolut notwendig. Aber der Weg ist falsch", so Kretschmann weiter. Er sagte, es gebe andere Wege, um die Länder mit mehr Geld für die Bildungsfinanzierung auszustatten. Im Oktober 2018 hatte der Grünen-Politiker gefordert, den Bundesländern einen größeren Anteil aus den gemeinsamen Steuereinnahmen mit dem Bund zu geben - anstelle der üblichen, zeitlich befristeten Programmmittel, über die die Bundesländer in eine Abhängigkeit vom Bund gerieten.

Grüne hatten im Bundestag für Grundgesetzänderung gestimmt

Die schwarz-rote Bundesregierung hatte sich am 23.11.2018 mit FDP und Grünen im Bundestag auf einen Kompromiss zur dafür notwendigen Änderung des Grundgesetzes geeinigt. Damit kann der Bundestag die Grundgesetzänderung voraussichtlich noch vor Weihnachten beschließen. Einzelheiten der geplanten besseren Schuldigitalisierung wollen Bund und Länder zudem in einer Vereinbarung festlegen, die am 06.12.2018 unterschrieben werden soll. Der Bundesrat soll voraussichtlich am 14.12.2018 über die Grundgesetzänderung entscheiden.

Redaktion beck-aktuell, 27. November 2018 (dpa).

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