Eine junge Frau haftet trotz Mitzeichnung des Kreditvertrages nicht für die hohen Kreditschulden ihres vormaligen Partners. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. Die Vertragsabrede sei sittenwidrig, weil die Bank bei Vertragsschluss gewusst habe, dass sich die Frau mit ihrer Mithaftung ihrem Freund zuliebe finanziell übernimmt. Es widerspreche dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden, wenn Banken ein solche Situation ausnutzten.
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