Zum ersten Mal ist in den Niederlanden ein Mann verurteilt worden, weil er während des Geschlechtsverkehrs mit einer Frau das Kondom entfernt hatte. Der 28-Jährige erhielt am Dienstag eine Bewährungsstrafe von drei Monaten, wie ein Gericht in Dordrecht mitteilte. Vom Vorwurf der Vergewaltigung sprach es den Mann aber frei. In den Niederlanden ist dies der erste Fall des sogenannten Stealthing vom englischen Wort stealth, das Heimlichtuerei bedeutet.
Verhalten kann als Missbrauch bewertet werden
Wenn ein Sexualpartner das Kondom heimlich ohne Einwilligung des anderen entfernt oder beschädigt, kann das als Missbrauch bewertet werden. Der Mann hatte im Sommer 2021 mit einer Frau verabredet, beim Sex ein Kondom zu benutzen. Doch im Bett hatte er das Kondom heimlich wieder entfernt. Das Gericht hielt dem Mann vor, dass er die Frau dem Risiko ausgesetzt habe, sich mit einer Geschlechtskrankheit zu infizieren oder ungewollt schwanger zu werden. In einem anderen Fall in den Niederlanden wurde ein Mann dagegen aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Redaktion beck-aktuell, 15. März 2023 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Beukelmann, Straflosigkeit von "Stealthing", NJW-Spezial 2021, 122 (zum AG Kiel)
BayObLG, Strafbarkeit des Stealthing - minder schwerer Fall, BeckRS 2021, 31633
AG Kiel, Strafbarkeit des Stealthing, BeckRS 2020, 38969
Aus dem Nachrichtenarchiv
"Stealthing" als Sexualstraftat, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 01.02.2023, becklink 2026008